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Deutsches Patent- und Markenamt startet E-Akte für Marken

Ab sofort werden beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) auch Marken von der Anmeldung bis zur Publikation durchgehend elektronisch bearbeitet. Im Rahmen der eGovernment-Initiative der Bundesregierung stellt das DPMA damit ein weiteres Schutzrecht auf die E-Akte um. Die Verfahren für die Schutzrechte Patente und Gebrauchsmuster werden bereits seit 1. Juni 2011 komplett elektronisch bearbeitet. Für das Schutzrecht "Design" ist die E-Akte in Planung.

Nationale und internationale Marken werden in München und Jena ab sofort medienbruchfrei von der Anmeldung bis zur Publikation bearbeitet. Damit sind auch die Voraussetzungen für die elektronische Aktenabgabe an die Gerichte gegeben. Für die internationale Registrierung von Marken bereitet die elektronische Schutzrechtsakte zudem den Weg für einen vollständigen digitalen Datenaustausch mit der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO), teilte das DPMA mit. Die Akteneinsicht online für Marken ist ab 2016 geplant.

Cornelia Rudloff-Schäffer, Präsidentin des DPMA: "Unser Ziel ist es, unseren Kundinnen und Kunden einfache und komfortable Wege anzubieten, um ihre Innovationen zu schützen. Mit vollelektronischen Verfahren, wie der bereits Ende 2013 eingeführten elektronischen Markenanmeldung ohne Signatur und der heute gestarteten E-Akte, erfüllen wir berechtigte Erwartungen unserer Nutzerkreise."


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vg 25.03.2015