ANZEIGE

ANZEIGE

Fleisch: Aufzucht- und Schlachtort müssen angegeben werden

Seit dem 1. April  muss bei frischem, gekühltem oder tiefgekühltem Fleisch ausgewiesen werden, wo das Tier aufgezogen und geschlachtet wurde. Das gilt für Schweine-, Ziegen-, Geflügel- und Lammfleisch. Das teilte die EU-Kommission mit. Die Verordnung wurde 2011 vom Europäischen Parlament und dem Rat beschlossen, 2013 wurde sie von den Mitgliedstaaten ratifiziert. Für Rindfleisch gilt diese Bestimmung schon seit 2002.

Auf verpacktem Fleisch muss künftig das Ursprungsland der Aufzucht und der Ort der Schlachtung der Tiere aufgeführt sein. Mit Ursprungsland ist das Land gemeint, in dem das Fleischerzeugnis vollständig gewonnen oder hergestellt wurde. Sollten mehrere Länder an der Herstellung des Lebensmittels beteiligt sein, muss das Ursprungsland angegeben werden, in dem das Fleisch die letzte wesentliche und wirtschaftlich gerechtfertigte Be- oder Verarbeitung erfuhr.

Die Angabe des Aufzuchtsortes unterliegt spezifischen Bestimmungen zu Alter, Gewicht und Dauer der Aufzucht der Tiere. Wenn die spezifisch festgelegten Aufzuchtsabschnitte in keinem der Mitgliedstaaten bzw. Drittländer, in denen das Tier aufgezogen wurde, erreicht wurde, wird die Angabe ersetzt durch 'Aufgezogen in mehreren Mitgliedstaaten der EU' bzw., wenn das Fleisch oder die Tiere in die EU eingeführt wurden, durch 'Aufgezogen in mehreren Nicht-EU-Ländern' oder 'Aufgezogen in mehreren EU- und Nicht-EU-Ländern'. Die neue Verordnung gilt auch für verpacktes Fleisch, das in die EU importiert wird.

Die Mitgliedstaaten entscheiden, ob sie diese Kennzeichnung auch für nicht verpacktes Fleisch verpflichtend einführen. Fertigprodukte, die Fleisch enthalten, müssen nicht gekennzeichnet werden.


zurück

vg 01.04.2015