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EU: Minister einigen sich auf Datenschutzreform

Die Justiz- und Innenminister der EU haben sich heute (15.6.) auf ein moderneres EU-Datenschutzrecht geeinigt. Die neue Datenschutzgrundverordnung soll Bürgern eine bessere Kontrolle über ihre personenbezogenen Daten geben, das zersplitterte Datenschutzrecht in den 28 EU-Staaten vereinheitlichen und sicherstellen, dass Internetunternehmen aus Drittstaaten europäisches Recht achten. Die Trilog-Verhandlungen mit Parlament und Rat werden noch im Juni beginnen. Ziel ist eine endgültige Einigung bis Ende 2015.

Vera Jourová, Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung: "Hohe Datenschutzstandards werden das Vertrauen der Verbraucher in digitale Dienstleistungen stärken, und Unternehmen werden von einem einheitlichen Regelwerk in allen 28 nationalen Märkten profitieren. Ich bin überzeugt, dass wir bis Ende des Jahres zu einer Einigung mit dem Europäischen Parlament und dem Rat gelangen."

Datenschutz-Grundverordnung: Einigung über zentrale Punkte

Die Verordnung wird eine einheitliche Datenschutzregelung schaffen, die EU-weit gültig ist. Unternehmen müssen damit nur noch ein Gesetz anstelle von 28 befolgen. Dies wird ihnen laut EU Einsparungen von rund 2,3 Mrd. Euro pro Jahr bringen. Durch die Verringerung des Verwaltungsaufwands würden die neuen Regeln zudem insbesondere KMU zugutekommen. Unnötige Verwaltungsanforderungen, wie Meldepflichten für Unternehmen, würden beseitigt. 

Das Recht auf Vergessenwerden wird laut der Kommission gestärkt. Wenn Bürger keine weitere Verarbeitung ihrer Daten wünschen und kein legitimer Grund für die Speicherung der Daten vorliegt, muss der Verantwortliche die Daten löschen, es sei denn er kann nachweisen, dass sie weiterhin erforderlich oder relevant sind. Außerdem werden die Bürger im Fall eines Hacker-Angriffs besser informiert. Das Recht auf Datenübertragbarkeit wird es Benutzern erleichtern, personenbezogene Daten zwischen Diensteanbietern zu übertragen.

Weitere Ergebnisse: Unternehmen mit Sitz außerhalb Europas werden dieselben Regeln befolgen müssen, wenn sie Dienstleistungen in der EU anbieten. Die Behörden werden gestärkt, damit sie die Regeln wirksam durchsetzen können. Sie werden befugt, Geldbußen über Unternehmen zu verhängen, die gegen die EU-Datenschutzbestimmungen verstoßen. Dies kann Strafzahlungen von bis zu eine Mio. Euro bzw. zwei Prozent des Jahresumsatzes des Unternehmens nach sich ziehen. Die Regeln sehen zentrale Anlaufstellen für Unternehmen und Bürger vor. Unternehmen müssen sich nur noch an eine einzige Aufsichtsbehörde statt an 28 richten. Einzelpersonen können sich an die nationale Datenschutzbehörde ihres Landes in ihrer eigenen Sprache wenden, selbst wenn ihre personenbezogenen Daten außerhalb dieses Landes verarbeitet werden.


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vg 15.06.2015