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Bundeskartellamt: Bußgelder gegen Automobilzulieferer

Das Bundeskartellamt hat Bußgelder in einer Gesamthöhe von rund 75 Mio. Euro gegen fünf Hersteller von akustisch wirksamen Bauteilen und deren Verantwortliche wegen Absprachen gegenüber der Automobilindustrie verhängt. Bei den betroffenen Unternehmen handelt es sich um die Autoneum Germany GmbH, Roßdorf, die Carcoustics International GmbH, Leverkusen, die Greiner Perfoam GmbH, Enns (Österreich), die Ideal Automotive GmbH, Burgebrach, und die International Automotive Components Group GmbH, Düsseldorf. Gegen das ebenfalls an den Absprachen beteiligte Unternehmen Johann Borgers GmbH, Bocholt, das als erstes mit dem Bundeskartellamt kooperiert hat, wurde in Anwendung der Bonusregelung des Amtes kein Bußgeld verhängt.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Nach unseren Erkenntnissen haben sich die Unternehmen im Zeitraum von mindestens 2005 bis 2013, wenn auch im Einzelnen in unterschiedlichem Ausmaß, bei Ausschreibungen und Auftragsvergaben von Automobilherstellern abgesprochen bzw. abgestimmt. Die Kartellbeteiligten waren sich grundsätzlich einig, dass sie das jeweilige Bestandsgeschäft sowie damit verbundene Nachfolgeaufträge der Wettbewerber möglichst nicht angreifen würden. Die Unternehmen stimmten sich unter anderem über Preisuntergrenzen, die Weitergabe von Rohstoffpreiserhöhungen, zu gewährende Rabatte, den Ausgleich von Werkzeugkosten und die Einbeziehung von Preisgleitklauseln ab."

Gegenstand der Absprachen waren laut den Kartellwächtern sog. akustisch wirksame Bauteile. Dabei handelt es sich insbesondere um Bodenbeläge, Fußmatten, Hutablagen, Kofferraumauskleidungen, textile Radlaufschalen, Motorraumschalldämpfungen, Stirnwanddämpfungen und Kofferraumabsorber. Die Absprachen seien im Rahmen von zahlreichen bilateralen Kontakten sowie in drei verschiedenen multilateralen Gesprächskreisen erfolgt, an denen jedoch nicht alle Unternehmen gleichermaßen beteiligt waren. Nicht alle Unternehmen nahmen im gesamten Zeitraum und bezüglich aller genannten Produkte an dem vorgeworfenen Verhalten teil, so das Kartellamt.


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vg 24.06.2015