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Nivea-Blau: BGH hebt Urteil des Bundespatentgerichts auf

Der unter anderem für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat heute ein Urteil des Bundespatentgerichts aus dem Jahr 2013 aufgehoben. Darin ging es um die Löschung der von Beiersdorf registrierten Farbmarke des Nivea-Blaus (Farbmarke "Blau (Pantone 280 C)", eingetragen im Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamts). Auf Veranlassung eines Wettbewerbers hatte das Bundespatentgericht die Löschung der Farbmarke aus dem deutschen Markenregister angeordnet. Das Verfahren wird jetzt vor dem Bundespatentgericht neu aufgenommen.

Beiersdorf begrüßt die Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Markenvorstand Ralph Gusko: "Seit 1925 steht die Farbe Nivea-Blau, wie sie beispielsweise auf der legendären blauen Nivea-Creme Dose verwendet wird, für die Markenwerte von Nivea: Vertrauen, Nähe und Pflegekompetenz. Die blaue Dose ist das Gesicht der Marke und die Basis für die globale Designsprache der Nivea-Produkte. Daher lassen wir selbstverständlich nichts unversucht, um das ikonische Farbimage sowie alle weiteren Marken- und Designrechte zu schützen."












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tor 09.07.2015