ANZEIGE

ANZEIGE

EU will regionaltypische Produkte besser schützen

Der "Schwarzwälder Schinken", "Nürnberger Bratwürste" und andere, regionaltypische landwirtschaftliche Spezialitäten sind in der Europäischen Union bereits einheitlich durch die geschützten geographischen Herkunftsangaben geschützt. Nun möchte das Europäische Parlament auch andere regionaltypische Produkte besser und einheitlich schützen.

Die EU-Kommission hat dazu mehrere Studien anfertigen lassen und eine vorläufige Liste mit 834 Produkten erstellt, die von einer solchen geschützten Herkunftsbezeichnung profitieren könnten. Allein für Deutschland wurden demnach 188 typische Herkunftsprodukte identifiziert, darunter beispielsweise Meissner Porzellan, Kölnisch Wasser, Bielefelder Leinen, Karlsruher Majolika oder Münchner Loden. Die komplette Liste finden Sie hier.

Gesetzesvorlage, um regionaltypische Produkte besser zu schützen

All diese Produkte sind noch nicht über eine EU-einheitliche Gesetzgebung geschützt, sondern allenfalls über nationale und teils bilaterale Abkommen sowie internationale Konventionen. Die Europa-Abgeordneten möchten dies ändern und arbeiten derzeit an einer Gesetzesvorlage, um regionaltypische Produkte besser zu schützen. Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments hat die Gesetzesinitiative am 15. September 2015 mehrheitlich angenommen. Das Plenum des Europäischen Parlaments wird am 5. Oktober 2015 darüber debattieren und am 6. Oktober 2015 abstimmen. Die EU-Kommission wird damit aufgefordert, einen entsprechenden Gesetzesvorschlag auszuarbeiten und diesen dem EU-Parlament und dem Rat als Gesetzgeber der EU vorzulegen.


zurück

vg 16.09.2015