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Irreführende Werbung: Procter & Gamble verurteilt

Der Konsumgüterkonzern Procter & Gamble darf den konzentrierten Weichspüler seiner Marke Lenor nicht mehr mit dem herausgestellten Hinweis "+30 % mehr Wäschen pro Liter" bewerben. Das entschied das Landgericht Frankfurt am Main, nachdem die Verbraucherzentrale Hamburg das Unternehmen erst abgemahnt und dann verklagt hatte (Urteil vom 30. Juli 2015, Az. 2-03 O 19/15). Die Entscheidung ist rechtskräftig.

Das Gericht sah in der Auslobung für das sogenannte Lenor Superkonzentrat eine irreführende Angabe. Die Aussage sei zwar objektiv richtig, werde von der allgemeinen Verbraucherschaft jedoch mit einer unrichtigen Vorstellung verbunden. "Jeder durchschnittlich informierte Verbraucher wird das neue Produkt mit dem alten vergleichen und vermuten, dass er '+30 % mehr' Waschladungen pro Flasche erhält", meint Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg. Doch weil Procter & Gamble mit der Einführung des verbesserten Konzentrats die Füllmenge pro Flasche Lenor von 1.200 Milliliter auf 950 Milliliter gesenkt habe, seien es tatsächlich nur gut 10 Prozent mehr Wäschen, so Valet. Mit dem Zusatz "pro Liter" habe Procter & Gamble zwar auf die tatsächliche Bezugsgröße hingewiesen, aber in einer viel kleineren Schriftgröße.



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tor 23.09.2015