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Markenstreit um das Krokodil: Lacoste siegt

Gericht der Europäischen Union hat entschieden, dass die Bekanntheit des Krokodils von Lacoste ein mögliches Eintragungshindernis für Formen von Krokodilen oder Kaimanen in Bezug auf Lederwaren, Bekleidungsstücke und Schuhe darstellt. In dem ging es darum, dass die polnische Gesellschaft Mocek und Wenta im Jahr 2007 beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) ein Bildzeichen für verschiedene Waren und Dienstleistungen (u. a. Taschen, Bekleidungsstücke und Kissen für Tiere, Schuhe und Vermietung von Immobilien) als Gemeinschaftsmarke angemeldet hatte, das dem Lacoste-Zeichen ähnlich sah.

EU-Gericht bestätigt, dass Verwechslungsgefahr besteht

Das HABM lehnte die Eintragung des Zeichens von Mocek und Wenta für Lederwaren, Bekleidungsstücke und Schuhe ab. Das polnische Unternehmen klagte daraufhin beim Gericht der Europäischen Union auf Aufhebung der Entscheidung des HABM. Mit seinem Urteil hat das EU-Gericht die Entscheidung des HABM bestätigt.

Die Richter kommen zu dem Ergebnis, dass die einander gegenüberstehenden Zeichen eine geringe bildliche Ähnlichkeit, aber "zumindest durchschnittliche begriffliche Ähnlichkeit" aufweisen, da die Bildbestandteile jedes dieser Zeichen begrifflich einem Reptil der Ordnung der Krokodile entsprechen. Für die drei Warenarten bestehe demnach eine Verwechslungsgefahr, da die breite Öffentlichkeit glauben könnte, dass die Waren mit den einander gegenüberstehenden Zeichen aus demselben Unternehmen oder aus wirtschaftlich miteinander verbundenen Unternehmen stammen. Insbesondere könnte die Abbildung des Kaimans von Mocek und Wenta als Variante der Abbildung des Krokodils von Lacoste wahrgenommen werden, da Letztere in der breiten Öffentlichkeit weithin bekannt ist, so das EU-Gericht.

Gegen die Entscheidung des Gerichts kann innerhalb von zwei Monaten nach ihrer Zustellung ein auf Rechtsfragen beschränktes Rechtsmittel beim Gerichtshof eingelegt werden.


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vg 30.09.2015