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BMW, Daimler und Audi dürfen Kartendienst Here übernehmen

Das Bundeskartellamt hat die Übernahme des bislang zum finnischen Nokia-Konzern gehörenden Kartendienstes Here durch ein Konsortium der deutschen Automobilhersteller BMW, Daimler und Audi innerhalb der Monatsfrist freigegeben. Here erstellt digitale Kartendatenbanken, die in Verbindung mit einer Navigationssoftware bislang vor allem Grundlage für klassische Navigationsanwendungen sind. Das Unternehmen beliefert hierzu schwerpunktmäßig Abnehmer der Automobil- und Zulieferindustrie mit den für die Navigation erforderlichen Karten. Zu den Kunden gehören daneben Smartphone- und Tablethersteller sowie Unternehmen mit Flottenmanagement.

Here und das niederländische Unternehmen TomTom sind neben Google die einzigen Unternehmen, die digitale navigationsfähige Daten mit geografischer Abdeckung der Gebiete des EWR herstellen. Aufgrund seiner eigenen Strategie zur Entwicklung selbstfahrender Fahrzeuge, steht das Unternehmen Google den Automobilherstellern bislang nicht als potentieller Lieferant von digitalem Kartenmaterial zur Verfügung. Auch bei Apple sind die in diesem Bereich verfolgten Pläne noch nicht genau absehbar, so das Bundeskartellamt.

Abschottungseffektekonnten ausgeschlossen werden

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Unsere Prüfung konzentrierte sich auf die Frage, ob der Zusammenschluss eine Abschottung anderer Automobilhersteller von digitalen Karten bewirken könnte oder ob dem Here Wettbewerber TomTom der Zugang zu Automobil- und Zulieferunternehmen künftig verwehrt sein könnte. Derartige Abschottungseffekte konnten wir ausschließen, weil zum einen automobile Kunden nach wie vor die digitalen Karten alternativ von TomTom beziehen können und auch zu erwarten ist, dass ihnen an dem Erhalt dieser Alternative gelegen ist. TomTom, das bisher mit den erwerbenden Herstellern nur geringe Geschäftsbeziehungen unterhielt, ist auch künftig nicht gehindert, seine Produkte an sonstige Autohersteller zu vertreiben."
Die Autohersteller könnten also - bei Einsatz entsprechender Sensoren in ihren Fahrzeugen - auch in Zusammenarbeit mit TomTom die Anwendung des autonomen Fahrens entwickeln.

Die Freigabe erfolgte unter der Maßgabe der deutschen Zuständigkeit. Eine Zuständigkeit der  Europäischen Kommission wäre angesichts der Umsatzerlöse der beteiligten Unternehmen im Falle einer gemeinsamen Kontrolle über Here gegeben, so das Bundeskarellamt. Die Prüfung der Kontrollverhältnisse durch die Kommission konnte in der deutschen Monatsfrist nicht abgeschlossen werden.


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vg 06.10.2015