ANZEIGE

ANZEIGE

Wettbewerbszentrale: Klage gegen Zalando wegen Werbung

Die Wettbewerbszentrale hat Unterlassungsklage wegen irreführender Werbung gegen den Online-Händler Zalando beim Landgericht Berlin eingereicht. Sie habe jüngst gegenüber dem Unternehmen beanstandet, dass dieses bei verschiedenen Artikeln mit einem geringeren Warenvorrat als tatsächlich vorhanden geworben hatte, teilte die Selbstkontrollinstitution mit. Zalando hatte demnach im Rahmen seiner Internetpräsenz bei verschiedenen Bekleidungsartikeln nach Eingabe der gewünschten Größe durch den Benutzer auf einen begrenzten Warenvorrat mit Angaben wie '3 Artikel verfügbar' hingewiesen. Dadurch wurde bei Verbrauchern der Eindruck erweckt, man müsse sich mit einer Bestellung beeilen, um von einer begrenzten Bestellmöglichkeit noch Gebrauch machen zu können, schreibt die Wettbewerbszentrale. Richtig sei allerdings gewesen, dass man die Anzahl der bestellten Produkte später im Warenkorb beliebig erhöhen konnte, also durchaus mehr als der zunächst angegebene begrenzte Warenvorrat zur Verfügung gestanden habe, heißt es weiter.

Die Wettbewerbszentrale stuft dies als irreführende und damit unlautere Angebotspraxis ein und verlangt deren Unterlassung. Nachdem außergerichtliche Einigungsbemühungen scheiterten, verfolge sie ihren Anspruch nunmehr gerichtlich mit einer Unterlassungsklage beim Landgericht Berlin (dortiges Az. 15 O 480/15).


zurück

vg 05.11.2015