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Dyson-Klage gegen Energielabel abgelehnt

Die Klage von Dyson auf Nichtigerklärung der Verordnung über die Energieverbrauchskennzeichnung von Staubsaugern hatte keinen Erfolg. Das hat das Gericht der Europäischen Union mitgeteilt. Die britische Gesellschaft hat demnach nicht nachzuweisen können, dass es Tests gab, die dem von der EU-Kommission herangezogenen Test in Bezug auf Zuverlässigkeit, Genauigkeit und Reproduzierbarkeit überlegen waren.

Seit dem 1. September 2014 werden alle in der Europäischen Union verkauften Staubsauger einer Energieverbrauchskennzeichnung unterzogen, deren Einzelheiten in einer Verordnung der Kommission zur Ergänzung der Richtlinie über die Energieverbrauchskennzeichnung festgelegt sind. Die Kennzeichnung soll u. a. dazu dienen, die Verbraucher über die Energieeffizienz und die Reinigungsleistungen von Staubsaugern im Leerzustand zu informieren. Die Verordnung sieht keine Tests von Staubsaugern mit vollem Behälter vor.

Dyson entwickelt und produziert Zyklon-Staubsauger ohne Beutel. Das Unternehmen ist der Auffassung, dass der von der Kommission zur Messung der Energieeffizienz von Staubsaugern herangezogene Test ihre Erzeugnisse gegenüber Staubsaugern mit Beutel benachteiligt und zog vor das Gericht der Europäischen Union, um die die Nichtigerklärung der Verordnung zu erreichen.

Mit seinem Urteil weist das Gericht die Klage von Dyson in vollem Umfang ab und bestätigt damit die von der Kommission in der angefochtenen Verordnung aufgestellten Regeln.


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vg 11.11.2015