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Neuer Praxisleitfaden 'Das Verfahrensverzeichnis' veröffentlicht

Der Digitalverband Bitkom hat eine Neuauflage des Praxisleitfadens Das Verfahrensverzeichnis veröffentlicht. Ein Verfahrensverzeichnis ist das zentrale Instrument der betrieblichen Datenschutzbeauftragten zur Umsetzung der Transparenzpflichten aus dem Bundesdatenschutzgesetz. Laut Gesetz kann jeder Auskunft darüber verlangen, welche personenbezogenen Daten von ihm verarbeitet werden.

"Das Verfahrensverzeichnis dient dazu, Privatpersonen, Geschäftspartnern oder den Datenschutzbehörden Auskünfte über die Verarbeitung erteilen zu können", sagt Susanne Dehmel, Bitkom-Geschäftsleiterin Datenschutz und Sicherheit. "In dem Verzeichnis sind alle Vorgänge  dokumentiert, bei denen personenbezogene Daten verarbeitet werden." Dies könne je nach Unternehmensgröße und Geschäftsfeld neben Personal- und Kundendaten auch Zulieferer und Dienstleister betreffen.
 
Der aktualisierte Leitfaden soll Datenschutzbeauftragten von Unternehmen und anderen Organisationen Hinweise geben, wie sie den gesetzlichen Anforderungen gerecht werden können. Neben Erläuterungen und Praxisbeispielen zu den gesetzlichen Vorgaben werden die einzelnen Schritte bei der Führung des Verfahrensverzeichnisses dargestellt. Der Leitfaden kann hier kostenlos abgerufen werden.


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vg 29.03.2016