ANZEIGE

ANZEIGE

Stifterverband: Empfehlungen für Hochschulkooperationen

Der Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft mit Sitz in Berlin hat zusammen mit seinen Mitgliedsunternehmen Empfehlungen für Transparenzstandards bei Forschungskooperationen formuliert. Ziel der Publikation 'Transparenz bei der Zusammenarbeit von Hochschulen und Unternehmen' ist es, die Öffentlichkeit über Drittmittelprojekte zu informieren, die Freiheit der Forschung von externer Einflussnahme zu wahren und das geistige Eigentum von Hochschulen und Unternehmen zu schützen.

Transparenzempfehlungen u.a zu Informationspflicht

Verankerung der Informationspflicht bei der Hochschulleitung:
Die Länder sollten die Autonomie der Hochschulen respektieren und ihnen die Aufgabe übertragen, über ihre Kooperationen mit Unternehmen zu informieren. Die Berichterstattung der Hochschulen sollte regelmäßig, mindestens einmal im Jahr erfolgen. Bei der Herstellung von Transparenz sollen die Besonderheiten der einzelnen Kooperationen berücksichtigt werden; landes- oder bundesweite Datenerfassungen sind dafür ungeeignet.

Transparenz bei strategischen Partnerschaften und Stiftungsprofessuren:
Hochschulen und Unternehmen sollten über den kompletten Zeitraum der Kooperationen der Öffentlichkeit über Ziele der Zusammenarbeit, die Organisation der Partnerschaft und über gemeinsame große Vorhaben, wie Einrichten von Studiengängen oder Stiftungsprofessuren, berichten.

Transparenz bei Auftragsforschung und FuE-Kooperationen:
Hochschulen sollten im Rahmen ihrer Informationspflicht die Öffentlichkeit über Auftragsforschung und Kooperationen bei Forschungs-und Entwicklungsvorhaben informieren. Da diese Forschungsvorhaben für Unternehmen zumeist wettbewerbsrelevant sind, wird empfohlen, die Transparenz-Regelung mit dem privaten Unternehmen eng abzustimmen und vertraglich festzulegen.

Regeln zur Publikation von Qualifizierungsarbeiten, Studien und Artikeln in Fachzeitschriften: Bei kooperativen Forschungsformaten erkennen Unternehmen das Veröffentlichungsinteresse der Wissenschaft an. Dabei dürfen allerdings Schutzrechtsanmeldungen nicht behindert werden. Bei wissenschaftlichen Publikationen, wie Studien oder Gutachten, sollten finanzielle Verbindungen zu Unternehmen offengelegt werden.

Professionalisierung des Kooperationsmanagements: Hochschulen und Unternehmen sollten ihre Strukturen und Prozesse beim Kooperationsmanagement professionalisieren. Hochschulen sollten dafür Business-Relationship- und Transparenz-Manager etablieren. Unternehmen sollten ebenfalls entsprechende Kapazitäten an der Schnittstelle Unternehmen/Hochschule aufbauen und Zuständigkeiten bündeln.

Regelungen für Spenden und Sponsoring:
Die Steuerpraxis im Spendenbereich sollte geändert werden, da sie für die Herstellung von Transparenz hinderlich ist. Die einfache Nennung des Spendernamens sollte künftig nicht mehr den Tatbestand des Sponsorings erfüllen. Hochschulen sollten sich Richtlinien geben, wie sie mit Spenden und Sponsoring verfahren und wie sie darüber Transparenz herstellen. Haben Hochschulen keine Transparenz-Regeln, sollten Unternehmen gegebenenfalls auf Spenden- oder Sponsoringverträge verzichten.

Die ausführlichen Empfehlungen 'Transparenz bei der Zusammenarbeit von Hochschulen und Unternehmen' finden Interessiert hier.


zurück

rh 06.04.2016