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McDonald's siegt gegen MacCoffee

Die Vorsilbe 'Mac' oder 'Mc' wird so stark mit der Marke von McDonald's verbunden, dass andere Anbieter keine Marken für Nahrungsmittel oder Getränke mit dieser Vorsilbe anmelden können. Das hat das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg entschieden. Nach Ansicht des Gerichts der EU kann die Wertschätzung der Marken von McDonald’s die Eintragung von Marken, die die Vorsilbe 'Mac' oder 'Mc' mit dem Namen eines Nahrungsmittels oder eines Getränks verbinden, für Nahrungsmittel oder Getränke verhindern.

Zum Hintergrund: 2008 beantragte das Unternehmen Future Enterprises aus Singapur die Eintragung der Unionsmarke MacCoffee für Nahrungsmittel und Getränke, die 2010 vom EUIPO (Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum, vormals HABM) zugelassen wurde. Das amerikanische Unternehmen McDonald’s beantragte daraufhin die Nichtigerklärung dieser Marke, wobei es sich auf seine ältere Unionswortmarke McDoland’s und auf zwölf andere Marken berief, die es für Schnellrestaurants innehabe und die die Wortelemente 'Mc' oder 'Mac' als Vorsilben enthielten. 2013 gab das EUIPO dem Antrag von McDonald’s statt. Future Enterprises beantragte, die Entscheidung des EUIPO aufzuheben. Mit seinem Urteil weist das Gericht die Klage von Future Enterprises ab und bestätigt damit die Entscheidung des EUIPO.


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vg 06.07.2016