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Werbekennzeichnung: Wettbewerbszentrale prüft Influencer

Die Wettbewerbszentrale, Bad Homburg, hat im vergangenen Jahr insgesamt 10.478 Anfragen und Beschwerden wegen unlauteren Wettbewerbs bearbeitet. In 3.474 Fällen ist die Selbstkontrollinstitution der Wirtschaft mit förmlichen Untersagungsverfahren gegen Wettbewerbsverstöße eingeschritten. Darüber hinaus sind 464 Unternehmen wegen kleinerer Rechtsverstöße formlos verwarnt und zur Änderung der Werbung aufgefordert worden. Es gab aber auch knapp 590 Gerichtsverfahren. Viele sind noch anhängig, 292 Verfahren sind im vergangenen Jahr abgeschlossen worden. Davon hat die Wettbewerbszentrale sich nach eigenen Angaben in gut 90 Prozent der Fälle durchsetzen können, heißt es in ihrem Jahresbericht.

Influencer Marketing im Fokus der Wettbewerbszentrale

Derzeit beschäftigen die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs unter anderem Fragen rund um das Influencer Marketing und prüft Fälle, in den den Nutzern nicht erklärt wird, dass Werbung stattfindet und Geld verdient wird. Nachdem die Wettbewerbszentrale im Oktober 2017 einen Leitfaden zur Kennzeichnung von Werbung auf Instagram veröffentlicht hatte, hat sie nun einige Fälle aufgegriffen und elf Abmahnungen wegen unzureichender Werbekennzeichnung bei Influencer Marketing ausgesprochen. In einigen Fällen fehlten demnach die rechtlich erforderlichen Hinweise auf werbliche Posts völlig. In anderen stellen sich Einzelfragen zur Kennzeichnung von Werbepostings, die am Ende die Gerichte werden entscheiden müssen.


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vg 02.03.2018