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Bundeskartellamt verhängt 124,5 Mio. Euro Bußgelder

Das Bundeskartellamt hat im Jahr 2016 in sieben Fällen rund 124,5 Mio. Euro Bußgelder verhängt. Die Bußgelder verteilen sich auf insgesamt 24 Unternehmen und fünf Privatpersonen. Die Verfahren betrafen die verschiedensten Branchen wie z.B. den Sanitärgroßhandel, die Spielzeugbranche oder TV-Studios sowie vertikale Absprachen zwischen Herstellern und Händlern von Lebensmitteln.

Insgesamt haben 59 Unternehmen dem Bundeskartellamt über die Bonusregelung (Kronzeugenprogramm) Informationen über Verstöße in ihrer Branche mitgeteilt. Die Behörde hat mit Unterstützung der Kriminalpolizei und der Staatsanwaltschaften 17 Durchsuchungsaktionen bei insgesamt 85 Unternehmen und vier Privatwohnungen durchgeführt.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Die Bekämpfung von Kartellverstößen betrifft alle Branchen und Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe. Die verhängte Bußgeldsumme schwankt von Jahr zu Jahr, da der Zeitpunkt des Abschlusses eines Verfahrens nur schwer steuerbar ist. 2016 fiel sie niedriger aus als in den Vorjahren. Dies heißt aber nicht, dass die Intensität der Kartellverfolgung nachgelassen hat."

Fusionskontrolle: Lebensmitteleinzelhandel spielt wichtige Rolle

Rund 1.200 Zusammenschlussvorhaben wurden im Jahr 2016 beim Bundeskartellamt angemeldet. Zehn Fälle wurden in einem Hauptprüfverfahren vertieft geprüft. Davon haben in vier Fällen die Zusammenschlussbeteiligten ihr Vorhaben selbst zurückgezogen, zumeist nachdem das Bundeskartellamt erhebliche fusionsrechtliche Bedenken geäußert hatte. Ein Fall wurde unter Bedingungen freigeben, fünf Fälle ohne Auflagen.

Auch im Jahr 2016 spielte der Lebensmitteleinzelhandel eine wichtige Rolle. Das Bundeskartellamt gab die Übernahme des Lebensmitteleinzelhändlers Coop durch Rewe unter der Auflage frei, dass Filialen an einen unabhängigen Dritten übergehen. Im Nachgang der Ministererlaubnis im Fall Edeka/Kaiser’s Tengelmann prüfte das Bundeskartellamt außerdem die Weiterveräußerung von Filialen von Edeka an Rewe, auf die sich die Unternehmen zur Beilegung ihres Rechtsstreits über die Ministererlaubnis außergerichtlich geeinigt hatten. Das Bundeskartellamt gab das Vorhaben frei.

"Der Lebensmitteleinzelhandel wird das Bundeskartellamt weiter beschäftigen. Da die Konzentration auf Händlerseite voranschreitet, werden die Beschwerden der Hersteller über die große Marktmacht sicher nicht weniger werden", so Andreas Mundt. "Ein wichtiges Musterverfahren über Forderungen, die Edeka nach unserer Auffassung in unbilliger Weise nach der Übernahme der Plus-Märkte von seinen Lieferanten erhoben hat, ist noch vor dem Bundesgerichtshof anhängig. Zudem soll die Missbrauchsaufsicht im Lebensmitteleinzelhandel mit der laufenden Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verbessert werden und da einspringen, wo die Strukturkontrolle – auch nach der Ministererlaubnis Edeka/Kaiser’s Tengelmann – an ihre Grenzen stößt. Dies wird kein leichtes Unterfangen werden und Einfluss auf unsere weitere Arbeit haben."


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vg 10.01.2017