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Freie Stellen werden nicht oder nur nach langer Suche besetzt

66 Prozent der deutschen Unternehmen haben regelmäßig Schwierigkeiten, vakante Posten mit qualifizierten Fach- und Führungskräften zu besetzen. Diese Schwäche bei der Personalsuche hat Folgen: So klagen die Mitarbeiter in nahezu acht von zehn Unternehmen über eine zu hohe Belastung, beispielsweise in Form von regelmäßigen Überstunden. Das sind Ergebnisse der Studie 'Interim Management 2017'. Für diese wurden von der Beratung Aurum Interim Management 384 Führungskräfte deutscher Unternehmen befragt.

Industriebetriebe suchen überdurchschnittlich lange

Deutsche Firmen leiden dabei nicht nur unter einem Fachkräftemangel – es fehlt auch an Managern auf allen Ebenen: Zwei Drittel der Betriebe haben regelmäßig Schwierigkeiten, vakante Posten innerhalb einer akzeptablen Frist mit qualifiziertem Personal zu besetzen, sofern sie überhaupt einen geeigneten Anwärter dafür finden. In der Industrie und im Verarbeitenden Gewerbe gilt dies sogar für 77 Prozent der Betriebe.

"Unsere Studienergebnisse belegen, dass der Fach- und Führungskräftemangel im deutschen Mittelstand mittlerweile zur Dauerbaustelle geworden ist", sagt Axel Oesterling, Geschäftsführer von Aurum Interim Management. "Bei den größeren Unternehmen mit mehr als 250 Millionen Euro Jahresumsatz und mehr als 100 Beschäftigten sind sogar drei Viertel der Betriebe davon betroffen."

Weitere Ergebnisse: Branchenunabhängig klagen 78 Prozent aller Mitarbeiter über eine zu hohe Belastung, etwa in Form von regelmäßigen Überstunden. Der Anteil ist hier fast ebenso hoch wie in der besonders stark betroffenen Industrie und im Verarbeitenden Gewerbe (79 Prozent).

Studie 'Interim Management 2017'

Die Beratung Aurum Interim Management, Düsseldorf, hat zur Jahreswende insgesamt 384 Führungskräfte deutscher Unternehmen zum Thema Interim Management befragt. Drei Viertel der Befragten sind in der Industrie und im Verarbeitenden Gewerbe sowie im Handel und in der Logistikbranche tätig. Fast 80 Prozent der Studienteilnehmer gehören dem Vorstand, der Geschäftsführung oder der 2. Führungsebene ihres Unternehmens an.


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vg 17.01.2017