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Kundenzufriedenheit: Kia ist die beste Automarke

Das Magazin Auto Test hat gestern (18.7.) die Ergebnisse der Kundenzufriedenheitsstudie des amerikanischen Marktforschungsunternehmens J.D. Power in Köln präsentiert und die Sieger gekürt. Die Auszeichnung 'Beste Automarke' sichert sich in diesem Jahr Kia, auch Opel schneidet mit zwei Siegermodellen in den Klassen Kleinstwagen und Mittelklasse gut ab. Außerdem hat Auto Test eigene Redaktionspreise verliehen: Sieger 2017 in der Gesamtwertung ist der VW Tiguan. Bei der Importwertung gewinnt der Skoda Kodiaq, während sich die Ladetechnik für Elektroautos Continental AllCharge den Sonderpreis Connectivity sichert.

Preisträger der Kundenzufriedenheitsstudie 2017 von J.D. Power

Kleinstwagen: Opel Adam
Kleinwagen: Toyota Yaris
Kompaktklasse: Hyundai i30
Mittelklasse: Opel Insignia
Kompakt-SUV: Kia Sportage
Oberklasse: Mercedes Benz E-Klasse

J.D. Power hat etwa 14.000 Fahrzeughalter in einem Online-Interview nach ihren Erfahrungen in den Punkten Qualität/Zuverlässigkeit, Attraktivität und Unterhaltskosten befragt. Voraussetzung: Die Teilnehmer fahren das jeweilige Modell seit zwei Jahren. In die Bewertung schaffen es nur Modelle, für die mindestens 75 auswertbare Antworten vorliegen. Das Modell mit der geringsten Fehlerhäufigkeit geht als Sieger hervor.


Auto-Test-Sieger2017

Gesamtwertung: VW Tiguan
Importwertung: Skoda Kodiaq
Sonderpreis der Redaktion – Technische Innovation: Opel Ampera-e
Sonderpreis der Redaktion – Connectivity: Continental AllCharge (Ladetechnik für Elektroautos)

Preis-Leistungs-Sieger von Auto-Test

Kleinstwagen: Ford Ka+ 1.2 Ti-VCT
Kleinwagen: Hyundai i20 blue 1.0 T-GDI
Kompakte: Seat Leon ST 1.0 TSI Ecomotive
Mittelklasse: VW Passat 1.4 TSI
Obere Mittelklasse: BMW 520d
Vans: Renault Scénic Energy dCi 130
SUV: Hyundai Tucson 1.7 CRDi 2WDSieger 2017:

Pro Jahr nimmt die Auto Test-Redaktion mehr als 500 Fahrzeugmodelle in allen Klassen unter die Lupe. Kriterien wie Beschleunigung, Bremsweg und Verbrauch, aber auch Fahrzeugqualität, Sicherheit und Betriebskosten gehen in die Bewertung ein.


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vg 19.07.2017