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Kartellamt: Wellensteyn und P&C müssen 10,9 Mio. Euro zahlen

Das Bundeskartellamt hat Geldbußen gegen zwei Unternehmen der Bekleidungsbranche in Höhe von insgesamt rund 10,9 Millionen Euro wegen vertikaler Preisbindungspraktiken verhängt. Bei den betroffenen Unternehmen handelt es sich um den Hersteller Wellensteyn International GmbH & Co. KG (Wellensteyn) und das Handelsunternehmen Peek & Cloppenburg KG, Düsseldorf (P&C Düsseldorf). Eingeleitet wurde das Verfahren mit einer Durchsuchung am 26. März 2013, nachdem das Bundeskartellamt zuvor Beschwerden über diese Verhaltensweisen erhalten hatte. Die Verstöße dauerten von April 2008 bis Februar 2013.

Bußgelder wegen Preisbindungen bei Bekleidung

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Wellensteyn hat den Händlern Mindestverkaufspreise vorgegeben sowie Preisreduzierungen und den Internetvertrieb untersagt. Wich ein Händler davon ab, wurden Liefersperren angedroht und in einer Reihe von Fällen auch umgesetzt. P&C Düsseldorf hat sich auf diese Vorgaben eingelassen und darüber hinaus Wellensteyn auch selbst dazu aufgefordert, gegen Preisunterschreitungen durch andere Händler vorzugehen. Es gibt Hinweise darauf, dass solche und ähnliche Preisbindungspraktiken in der Textilbranche über den vorliegenden Fall hinaus Bedeutung haben könnten. Das wären klare Verstöße gegen das Kartellverbot."

Bußgeldmindernd hat sich laut Bundeskartellamt ausgewirkt, dass die Bescheide im Wege der einvernehmlichen Verfahrensbeendigung (so genanntes Settlement) ergangen sind. Gegen persönlich Betroffene wurden im vorliegenden Verfahren aus Ermessensgründen keine Bußgelder verhängt. Die Bußgelder sind noch nicht rechtskräftig. Gegen die Bescheide kann daher Einspruch eingelegt werden, über den das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheiden würde.






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vg 25.07.2017