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Edeka und Tengelmann: OLG Düsseldorf stärkt Kartellamt

Das Bundeskartellamt hat die Fusion von Edeka und der Supermarktkette Kaisers Tengelmann rechtmäßig untersagt. Das hat das Düsseldorfer Oberlandesgericht entschieden. Der 1. Kartellsenat wies damit Beschwerden von Edeka, Netto und Tengelmann gegen das Fusionsverbot zurück. Das Vorgehen des Bundeskartellamtes im März 2015, mit dem es die Übernahme der Tengelmann-Gruppe durch Edeka und Netto untersagt hatte, sei rechtmäßig gewesen, denn das Zusammenschlussvorhaben hätte sowohl im Stadtbezirk Friedrichshain-Kreuzberg als auch in den Ortsteilen Friedrichshain und Kreuzberg zur Entstehung einer marktbeherrschenden Stellung von Edeka geführt.

Ob die Untersagungsvoraussetzungen – wie vom Amt angenommen – auch auf weiteren Absatz- und Beschaffungsmärkten erfüllt waren, hat der Senat offen gelassen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Binnen eines Monats kann Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof eingelegt werden.

Markenverband sieht Entscheidung des OLG positiv

Der Markenverband in Berlin begrüßte das Urteil. Für die Markenartikelindustrie sei die Entscheidung des OLG Düsseldorf positiv, denn sie treffe wichtige Aussagen zur zukünftigen Praxis beim Thema Marktabgrenzung im Lebensmitteleinzelhandel. "Inhaltlich begrüßen wir die Entscheidung, da sie die vom Bundeskartellamt herangezogenen neuen strengeren Kriterien zur räumlichen Marktabgrenzung auf lokaler Ebene bestätigt und so Wettbewerb auch auf lokaler Ebene fördert", sagt Christian Köhler, Hauptgeschäftsführer Markenverband e.V. Dies werde künftig eine weitere Hürde für Einzelhandelsfusionen darstellen.

"Wir bedauern aber, dass das Oberlandesgericht keine Aussagen zu der permanent wachsenden Nachfragemacht der Spitzengruppe des Lebensmitteleinzelhandels gegenüber den Herstellern getroffen hat", so Köhler. "Es verbleibt weiterhin bei der klaren Position des Kartellamts, dass diese den Wettbewerb und auf Dauer auch die Verbraucher schädigt."




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vg 24.08.2017