ANZEIGE

ANZEIGE

Irreführende Werbung im Outlet unterbunden

Die Angabe von Vergleichspreisen in der Preiswerbung für Waren, für die es in Deutschland die gegenübergestellten Preise als Marktpreise gar nicht gibt, ist wettbewerbsrechtlich irreführend. Die Wettbewerbszentrale hat den Markenhersteller Levi Strauss gerichtlich auf Unterlassung in Anspruch genommen. In der mündlichen Verhandlung gestern vor dem Landgericht Münster hat sich Levi Strauss verpflichtet, es zu unterlassen, Jeans der Marke Levi‘s in Deutschland in ihrem Factoryoutlet mit einer Preisauszeichnung anzubieten, bei der ein niedrigerer „Outlet-Preis“ einem höheren Preis gegenübergestellt wird, obwohl die Jeans in Deutschland außerhalb des Factory Outlet zu dem höheren Preis gar nicht erhältlich ist. Das Unternehmen muss den Kunden darüber aufklären, dass sich der höhere Preis auf einen gegenüber dem Endverbraucher tatsächlich verlangten Preis in einem anderen Land des europäischen Wirtschaftsraumes bezieht (AZ 026 O 29/17).

Levi Strauss hatte in seinem Outlet Store in Ochtrup für eine Jeans mit einer Preisreduzierung geworben, bei der einem geringeren Outlet-Preis ein höherer anderer Preis gegenübergestellt war. Tatsächlich war diese Jeans außerhalb des Outlets in Deutschland im normalen Handel gar nicht zu erwerben. Der gegenübergestellte höhere Preis wurde also in Deutschland tatsächlich nirgendwo verlangt. Das Unternehmen verwies darauf, dass der höhere im eigenen Online-Shop in England für diese Jeans verlangt worden sei. Das hat die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e. V. als irreführend beanstandet. Bei einer Preiswerbung wie der von Levi Strauss im Outlet Center erwarte der Verbraucher, dass Preise gegenübergestellt sind, die tatsächlich in verschiedenen Vertriebswegen auf dem deutschen Markt verlangt worden sind oder verlangt werden, keinesfalls aber, dass der in Bezug genommene höhere Preis irgendwo außerhalb Deutschlands verlangt wird oder verlangt worden ist. Ein solcher Preis sei für die deutschen Verbraucher keine relevante Vergleichsgröße. Eine mit ihm durchgeführte Preisgegenüberstellung vermittle einen unrichtigen Eindruck von der tatsächlichen Preisgünstigkeit des Angebots.

Hintergrund des Rechtsstreites waren Recherchen des WDR im Frühjahr dieses Jahres, bei denen festgestellt wurde, dass Markenhersteller in ihren Outlets dem Kunden häufig so tatsächlich gar nicht gegebene Preisvorteile suggerieren.



zurück

tor 11.10.2017