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Kraft Heinz darf Marken von Mondelez zurückerwerben

Das Bundeskartellamt hat heute (16.10.) die Freigabe dafür erteilt, dass The Kraft Heinz Company (Kraft Heinz) die an Mondelez International unter anderem für Deutschland erteilten Lizenzen für die Verwendung der Marken Kraft und Bull's Eye für Ketchup bzw. Grillsaucen vorzeitig beendet und damit zusammenhängende weitere Vermögensgegenstände wie Domainrechte von Mondelez erwirbt.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Mit dem Rückerwerb der Marke Kraft baut Kraft Heinz seine führende Stellung im Bereich Ketchup bzw. rote Soßen aus und erreicht über 30 Prozent Marktanteil. Auf Kraft-Ketchup entfällt dabei aber nur ein kleiner Teil. Es besteht hier nach unseren Ermittlungen weiterhin ausreichend Wettbewerbsdruck durch andere bundesweit tätige Hersteller und nicht zuletzt auch Unternehmen mit eher regionalem Schwerpunkt, die dort teilweise beachtliche Marktanteile erzielen. Wie einige Auslistungen von Kraft Heinz-Produkten und ihre Ersetzung durch Ketchup anderer Anbieter in jüngster Zeit belegen, stehen dem Lebensmitteleinzelhandel, insbesondere auch den Discountern, damit noch genügend Ausweichalternativen zur Verfügung."

Lizenzen für Kraft-Ketchup und Bull´s Eye-Saucen zurück an Kraft Heinz

Beide Unternehmen gingen 2012 aus der Aufspaltung der Kraft Foods in zwei getrennte Unternehmen hervor. Das nordamerikanische Lebensmittelgeschäft erhielt den Namen Kraft Foods, die Süßwaren- und Snacksparte den neuen Namen Mondelez. Dabei wurde vereinbart, dass Mondelez u. a. für zehn Jahre die Lizenzrechte an Kraft-Ketchup für Deutschland und weitere Länder erhielt. Im Vorfeld der Fusion von Kraft und Heinz 2015 wurde mit Mondelez vereinbart, die Laufzeit der Lizenz für Kraft-Ketchup auf fünf Jahre bis zum 31. Dezember 2017 zu verkürzen. Nunmehr sollen die Lizenzen für Kraft-Ketchup und Bull´s Eye-Saucen zum nächstmöglichen Zeitpunkt an Kraft Heinz zurückfallen.
 



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vg 16.10.2017