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Mehr EU-weite Zusammenarbeit beim Verbraucherschutz

Nationale Behörden sollen künftig mehr Befugnisse zur besseren Durchsetzung von Verbraucherrechten erhalten. Das Europäische Parlament hat am 14.11. einem neuen Rahmen für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz zugestimmt.

"Die jüngsten Fälle, die das Vertrauen der Verbraucher geschädigt haben, wie der Dieselskandal oder die Diskussionen über Lebensmittelprodukte von zweierlei Qualität, machen deutlich, dass eine bessere Durchsetzung des Verbraucherrechts erforderlich ist", so EU-Justizkommissarin Vera Jourová. "Mit dem neuen Kooperationsrahmen werden die Kommission und die nationalen Behörden nun für eine rasche Reaktion auf EU-Ebene gerüstet sein, wenn es zu einem weitreichenden Verstoß gegen das Verbraucherrecht kommt."

Behörden erhalten mehr Befugnisse

Die Kommission hatte die neuen Regeln im Mai 2016 mit dem Ziel vorgeschlagen, die EU-weite Zusammenarbeit beim Verbraucherschutz zu verbessern. Bei EU-weiten Verstößen gegen Verbraucherrechte kann die Kommission künftig mit den nationalen Durchsetzungsbehörden gemeinsame Maßnahmen koordinieren, mit denen diesen Praktiken Einhalt geboten werden soll. Sie soll dafür sorgen, dass ein für die Mitgliedstaaten und Unternehmen zeit- und ressourcensparender Verbraucherschutz betrieben wird. Nach der Veröffentlichung der Verordnung im Amtsblatt werden die Mitgliedstaaten 24 Monate Zeit haben, um sicherzustellen, dass ihre Verbraucherbehörden die neuen Standards erfüllen.

Im Frühjahr will die Kommission ihr Paket zur Neugestaltung der Rahmenbedingungen für die Verbraucher vorstellen.


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vg 15.11.2017