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Geschmacksmuster: Bewerbungsfrist für DesignEuropa Awards

Das Europäische Amt für geistiges Eigentum (EUIPO) hat 2016 zum ersten Mal die DesignEuropa Awards verliehen. Geehrt werden herausragende Leistungen von Inhabern eingetragener Gemeinschaftsgeschmacksmuster (GGM) im Bereich Design und Geschmacksmustermanagement. Die Awards werden alle zwei Jahre vergeben. Die nächste Verleihung findet im November 2018 in Warschau statt. Der Einreichungszeitraum für die Awards 2018 läuft ab sofort bis 15. Mai 2018.

Die Teilnahme an diesem Wettbewerb steht allen natürlichen und juristischen Personen bzw. Einrichtungen aller Länder offen. Die Teilnahme ist einzeln oder als Gruppe möglich. Voraussetzung ist die Inhaberschaft eines gültigen GGM, das (in einem beliebigen Land) vermarktet und verkauft wird. Alle eingesendeten GGM müssen zur Zeit der Einreichung der Bewerbung gültig sein und dürfen nicht Gegenstand eines anhängigen Nichtigkeitsverfahrens sein. Die Geschmacksmuster der Finalisten müssen während des gesamten Auswahl- und Vergabeverfahrens ihre Gültigkeit behalten.

Die Bewerbungen können entweder auf eigene Initiative des Bewerbers, auf Veranlassung der Organisatoren der DesignEuropa Awards oder von natürlichen oder juristischen Personen bzw. Einrichtungen eingereicht werden, die einen Bewerber vorschlagen wollen.

Mehr zu den Siegern 2016 finden Sie hier.



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vg 15.11.2017