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FMCG: Ein Schlüssel zum Erfolg ist Künstliche Intelligenz

"Factories rust. Brands don’t." – dieser Satz von Larry Light, von 2002 bis 2005 CMO bei McDonald’s, hat sich definitiv überlebt. Jetzt leben wir in Zeiten des Markensterbens. AEG, Kodak und Nixdorf sind Geschichte – um nur einige ehemalige Global Player zu nennen. Auch ehemalige Giganten kämpfen ums Überleben. Blackberry, Nokia, Yahoo, Twitter – sie alle verlieren beträchtlichen Wert an der Börse. War die Twitter-Aktie zum Beispiel im Januar 2014 noch 70 Dollar wert, sind es im November 2017 nur noch magere 17 Dollar.

Es trifft also selbst junge, digitale Marken. Auch Snapchat strauchelt. Inzwischen erreicht die Aktie ihren Tiefpunkt seit Gründung. Globale FMCG-Marken bleiben von dieser Entwicklung nicht verschont. So dominieren 2017 nicht sie, sondern die Technologie-Riesen Google, Apple, Microsoft, Amazon und Facebook das BrandZ-Ranking der wertvollsten Marken der Welt.

Konsumenten droht Information Overload

Die Zeiten für FMCG-Marken werden künftig nicht einfacher. Im Gegenteil: Alles wird viel komplexer, schneller und kompetitiver. Ein Grund ist der gigantische Information Overload mit einer Metastatisierung von Informationen, die in Windeseile durch Blogger, Influencer und Youtube Stars verbreitet werden. Hinzu kommen eine galoppierende Touchpoint-Inflation und eine digitale Fragmentierung.

Exzellente Markenkreative, die die Markenidee entwickeln und leben, sterben aus. Die neue Generation denkt vor allem in neuen Technologien (Stichwort: Virtual Reality) und so in neuen Kanälen, die oft aber nicht in die Markenidee einzahlen. Aber ist das richtig? Nein, meint Uli Veigel, Gründer der Beratung Uli Veigel Brand Consultancy. Der Kampf um die kreative Markenidee bleibt für ihn die härteste Währung für den langfristigen Markenerfolg. In seinem Gastbeitrag in MARKENARTIKEL-Ausgabe 12/2017, die auch als App gelesen werden kann, erklärt er, warum Consumer Insights ein Schlüssel zum Erfolg sind und Künstliche Intelligenz in der Markenführung nicht fehlen darf. Weitere Informationen zum Inhalt von MARKENARTIKEL 12 finden Sie hier. Nicht Abonnenten finden hier die Möglichkeit zum Abo.


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vg 16.01.2018