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Adidas siegt im Streifen-Streit mit belgischem Schuhersteller

Der Sportartikelhersteller Adidas hat sein Streifendesign erfolgreich gegen Nachahmer verteidigt. In den Jahren 2009 und 2011 beantragte das belgische Unternehmen Shoe Branding Europe beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) die Eintragung von zwei Unionsmarken - eine davon für Schuhwaren, die andere für Sicherheits- und Schutzschuhe - und wollte dabei zwei Parallelstreifen auf den Schuhen anbringen. Adidas widersprach der Eintragung. Das EUIPO gab den Widersprüchen statt und lehnte die Eintragung ab.

Das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg hat diese entscheidung nun bestätigt. Es bestehe die Gefahr, dass die angemeldeten Marken die ältere Marke von Adidas mit den drei Parallelstreifen auf einem Schuh in in unlauterer Weise ausnutzen. Nach Auffassung des Gerichts ist die Beurteilung des EUIPO fehlerfrei.


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vg 01.03.2018