ANZEIGE

ANZEIGE

Orientierungshilfe für Bemessung des recyclingfähigen Designs

Wenn am 1. Januar 2019 das Verpackungsgesetz in Kraft tritt, sollen Verpackungen, die nicht oder schlecht recycelbar sind, in Deutschland teurer werden. Damit soll erreicht werden, dass schon bei der Konzeption der Verpackung die Umweltauswirkungen bedacht und im Preis spürbar werden.

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR), die ab diesem Zeitpunkt als neue Behörde für die Kontrolle des Verpackungsrecyclings zuständig sein wird, hat deshalb jetzt eine erste Orientierungshilfe für die Bemessung des recyclinggerechten Designs von Verpackungen vorgestellt, die nun mit den Betroffenen diskutiert werden soll. Erstellt wurde die Leitlinie im Einvernehmen mit dem Umweltbundesamt.

"Verpackungen haben grundsätzlich eine wichtige Schutzfunktion, aber in punkto Vermeidung und Verwertung gibt es noch deutliches Verbesserungspotenzial", so Gunda Rachut, Vorstand der Zentralen Stelle Verpackungsregister in Osnabrück. Die Vorgaben der Orientierungshilfe seien für die dualen Systeme, die das System 'Gelbe Tonne/Gelbe Säcke' deutschlandweit organisieren (u.a. DSD, Bellandvision, Interseroh, Reclay), ab 2019 als Mindeststandard verpflichtend. "Die Entsorgung nicht- oder schlecht-recycelbarer Verpackungen muss künftig mehr Geld kosten", so Rachut. "Verpackungen, die hingegen in den Wertstoffkreislauf zurückgeführt werden können und aus denen wieder neue Produkte und Verpackungen entstehen, werden bessergestellt."

Das Verpackungsgesetz verlangt, dass der zukünftige Mindeststandard die derzeitige Praxis der Sortierung und Verwertung berücksichtigt. Die Bemessung erfolgt anhand der aktuellen Situation der Sortierung und Trennung von Verpackungen, auch Recyclingunverträglichkeiten nach dem Stand der Technik liegen zugrunde. "Wichtig ist, dass nur der Anteil in die Bemessung der Recyclingfähigkeit eingeht, der auch tatsächlich recycelt wird. Das ist bei einer Mehr-Materialien-Verpackung oft nur einer der verwendeten Werkstoffe", so Rachut.


zurück

vg 25.06.2018