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Karstadt & Kaufhof: Kartellamt genehmigt Zusammenschluss

Das Bundeskartellamt, Bonn, hat die Fusion zwischen Karstadt Warenhaus und Galeria Kaufhof freigegeben. Deren Muttergesellschaften sind die von der Benko Privatstiftung kontrollierte Signa Retail, die u.a. über die Karstadt Warenhaus GmbH in Deutschland 79 Warenhäuser sowie einen Online-Shop betriebt, und die Hudson Bay Company (HBC) mit Sitz in Toronto, deren Tochtergesellschaft Galeria Kaufhof mit Sitz in Köln u.a. 98 Filialen in Deutschland und einen Online-Shop betreibt. Darüber hinaus werden auch 16 Filialen in Belgien, 15 Filialen in den Niederlanden und sechs Saks OFF 5th-Geschäfte in Deutschland in das Unternehmen eingebracht. Die Umsätze von Karstadt und Kaufhof betragen zusammen ca. fünf Milliarden Euro.

Keine durchschlagenden wettbewerblichen Bedenken

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Wir haben das Vorhaben intensiv geprüft. Weder aus der Perspektive der Verbraucher, noch aus Sicht der Hersteller und Lieferanten gab es durchschlagende wettbewerbliche Bedenken. Karstadt Warenhaus und Galeria Kaufhof sind zwar die einzigen bundesweit tätigen Warenhausbetreiber. Aus wettbewerblicher Sicht gibt es aber keinen sogenannten Warenhausmarkt." Man habe festgestellt, dass Kaufhof und Karstadt selbst bei isolierter Betrachtung des rein stationären Handels nur in einzelnen Warengruppen und Regionen Marktanteile von mehr als 25 Prozent erzielten.

Für eine stark wachsende Zahl von Verbrauchern seien zudem Online-Händler in den meisten Warengruppen eine wichtige Einkaufsalternative. "Dieser zunehmende Wettbewerbsdruck des Online-Handels ist in unsere Bewertung eingeflossen", so Mundt.

Anzapfverbot: Beschaffungsmärkte im Blick

Auf den Beschaffungsmärkten, also im Verhältnis der Warenhausbetreiber zu ihren Lieferanten, werden Karstadt und Kaufhof zusammen insbesondere in den Warengruppen Wäsche, Heimtextilien und Gepäck eine starke Marktstellung haben, heißt es in dem Gutachten. Dennoch stehen Herstellern hinreichende Absatzalternativen in Form von Fachhändlern, stationär sowie online, zur Verfügung, so die Kartellwächter.

Einige Hersteller hätten die Sorge geäußert, dass die Unternehmen künftig über eine große Einkaufsmacht verfügen und daher auch Konditionenverbesserungen fordern könnten. Das Bundeskartellamt erklärt, man werde dies im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zum sogenannten Anzapfverbot beobachten.

Einkaufskooperationmit Intersport wird eventuell geprüft

Im Bereich Sport/Outdoor ist Karstadt Mitglied der Einkaufskooperation Intersport, zu welcher aufgrund der Fusion nun auch das Einkaufsvolumen von Kaufhof hinzukäme. Das Bundeskartellamt behält sich vor, diese Einkaufskooperation im Nachgang zu der Fusion genauer zu prüfen.
Die von der Fusion betroffenen Immobilienmärkte waren wettbewerblich unproblematisch.


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vg 09.11.2018