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Suchmaschinen-Werbung: Milliardenstrafe gegen Google

Die Europäische Kommission hat wegen eines Verstoßes gegen das EU-Kartellrecht eine Geldbuße in Höhe von 1,49 Mrd. Euro gegen Google verhängt. Das Unternehmen missbrauchte seine marktbeherrschende Stellung, so die Begründung, indem es durch restriktive Klauseln in Verträgen mit Websites Dritter verhinderte, dass Wettbewerber Werbeanzeigen auf diesen Websites platzieren konnten. „Google zementierte seine beherrschende Stellung im Bereich der Suchmaschinenwerbung und schützte sich vor Wettbewerbsdruck, indem es für Websites Dritter wettbewerbswidrige vertragliche Beschränkungen einführte“, sagte Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager.

Bereits 2017 hatte Google wegen der Vorzugsbehandlung seines Preisvergleichsdienst eine Milliardenstrafe bekommen, 2018 wegen illegaler Praktiken bei Android-Mobilgeräten zur Stärkung der beherrschenden Stellung der Google-Suchmaschine. Zum aktuellen Fall sagte Vestager: „Die schädlichen Verhaltensweisen von Google erstreckten sich auf einen Zeitraum von mehr als zehn Jahren. Google nahm anderen Unternehmen die Möglichkeit, in einen Leistungswettbewerb zu treten und Innovationen vorzunehmen, und den Verbrauchern entgingen die Vorteile aus dem Wettbewerb.“

Google war von 2006 bis 2016 mit einem Marktanteil von über 70 Prozent mit Abstand der größte Vermittler von Suchmaschinenwerbung im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). 2016 lag der Marktanteil von Google auch auf den nationalen Märkten für allgemeine Internet-Suchanfragen im Allgemeinen bei über 90 Prozent und auf den meisten nationalen Märkten für Suchmaschinenwerbung, auf denen Google mit seinem bekanntesten Produkt, der Google-Suchmaschine, präsent ist, bei über 75 Prozent.


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tor 21.03.2019