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Sparkassen-Rot: DSGV gewinnt vor BGH gegen Santander

Im Streit um das die rote Farbmarke der Sparkassen hat sich das Unternehmen jetzt gegen die Santander-Bankengruppe durchgesetzt. Der unter anderem für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die rote Farbmarke der Sparkassen nicht im Markenregister zu löschen ist.

Bundespatentgericht ordnete Löschung an

Der Markeninhaber ist der Dachverband der Sparkassen-Finanzgruppe. Für ihn ist die am 7. Februar 2002 angemeldete und am 11. Juli 2007 eingetragene abstrakte Farbmarke "Rot" (HKS 13) als verkehrsdurchgesetztes Zeichen für die Dienstleistungen "Finanzwesen, nämlich Retail-Banking (Bankdienstleistungen für Privatkunden)" registriert. Unternehmen der spanischen Santander-Bankengruppe, die in Deutschland Dienstleistungen im Bereich des Privatkundengeschäfts der Banken erbringen und für ihren Marktauftritt die Farbe Rot verwenden, hatten beim Deutschen Patent- und Markenamt die Löschung der Farbmarke beantragt. Dieses hatte die Löschungsanträge zurückgewiesen.

Dagegen war Santander vorgegangen. Auf die Beschwerde hatte das Bundespatentgericht das Verfahren ausgesetzt und ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union gerichtet, der hierüber mit Urteil vom 19. Juni 2014 entschieden hat. Im Juli 2015 hatte das Bundespatentgericht  (BPatG) auf Antrag der spanischen Banco Santander S.A. und ihrer deutschen Tochter, der Santander Consumer Bank AG, die Löschung der Farbmarke "Rot" (HKS 13) des DSGV angeordnet.

Sparkassen-Rotist geschützt

Auf die Rechtsbeschwerde der Markeninhaberin hat der Bundesgerichtshof den Beschluss des Bundespatentgerichts nun aufgehoben und die Beschwerde gegen die Entscheidung des Deutschen Patent- und Markenamts zurückgewiesen.

"Das Sparkassen-Rot gibt den Verbrauchern Orientierung im Markt. Das ist wichtig, denn das Geschäftsmodell der Sparkassen unterscheidet sich wesentlich von dem der Privatbanken. Die heutige Entscheidung des BGH ist daher richtig und wichtig", so Georg Fahrenschon, Präsident des DSGV.


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vg 21.07.2016