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Datenschutz: Prof. Ulrich Kelber über Transparenz und Vertrauen

Prof. Ulrich Kelber, Bundesdatenschutzbeauftragter (Quelle: Bundesregierung/Kugler)
Prof. Ulrich Kelber, Bundesdatenschutzbeauftragter (Quelle: Bundesregierung/Kugler)

Prof. Ulrich Kelber, seit Januar 2019 Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit sowie seit Juli 2019 Honorarprofessor für Datenethik an der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg, appelliert an die Unternehmen, datenschutzfreundliche Angebote zu entwickeln und sieht Mängel bei der Durchsetzung des Datenschutzes gegenüber den großen internationalen IT-Unternehmen.

markenartikel: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat kürzlich sein Urteil zum Thema Cookie-Speicherung gefällt. Demnach müssen User der Verwendung von Cookies aktiv zustimmen (Opt-In). Eine bereits vor-angekreuzte Einverständniserklärung reicht nicht aus. "Für den Einsatz von Cookies zur Erstellung von Nutzerprofilen für Zwecke der Werbung oder Marktforschung ist die Einwilligung des Nutzers erforderlich", schreiben die Richter. Wirtschaftsverbände kritisieren das Urteil und warnen vor Überregulierung. Wie lassen sich Datenschutz und das Recht an den eigenen Daten mit dem Wunsch der Unternehmen nach mehr Informationen über ihre Kunden sinnvoll vereinen?

Prof. Ulrich Kelber: Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein Grundrecht. Niemand hat etwas dagegen, wenn die Bürgerinnen und Bürger freiwillig, informiert und konkret einwilligen, dass sie beispielsweise personalisierte Werbung erhalten. Statt Daten zu sammeln und zu verkaufen, sollten Unternehmen datenschutzfreundliche Angebote entwickeln. Immer mehr Länder nehmen sich die Datenschutz-Grundverordnung zum Vorbild und entwickeln ähnliche Gesetze. Es ist an der Zeit, dass Unternehmen den Datenschutz als Chance für neue Geschäftsmodelle erkennen. Das wäre auch für die digitale Wirtschaft in Europa ein guter Weg. Wer dagegen weiter versucht, Daten gegen den ausdrücklichen Willen seiner Kundinnen und Kunden zu sammeln, verkennt das steigende Bewusstsein für den Schutz der Privatsphäre in der Gesellschaft. Langfristig werden diese Unternehmen nicht erfolgreich sein.

markenartikel: Wie kann es Unternehmen gelingen, bei Datensicherheit und Datenschutz Vertrauen in ihre Maßnahmen zu schaffen?

Kelber: Unternehmen sollten ihre Konzepte zum Datenschutz möglichst transparent machen. Wer die Rechte der Bürgerinnen und Bürger respektiert, muss keine Angst haben, offen und leicht verständlich zu erklären, welche Daten er zu welchem Zweck benötigt. Außerdem sollten die Unternehmen den Datenschutz nicht als Ausrede für eine verschlafene Digitalisierung nutzen. Das fängt schon bei der internen Kommunikation an. Sichere Netzwerke, Server und Kommunikations-Tools müssen heute Standard sein. Ebenso wie eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung beim Austausch von sensiblen personenbezogenen Daten.

Inwieweit sich die Datenschutz-Grundverordnung bewährt hat und wieso es dennoch weiteres Verbesserungspotenzial gibt, lesen Sie im vollständigen Interview in markenartikel 7-8/2020. Zur Bestellung geht es hier.



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(vg) 07.08.2020



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vg 07.08.2020