ANZEIGE

ANZEIGE

Dual Quality: Kein Ost-West-Unterschied bei der Zusammensetzung von Lebensmitteln

Bei der Zusammensetzung von Markenlebensmitteln gibt es laut einer Untersuchung der EU-Kommission keine Ost-West-Unterschiede. Ein Drittel der getesteten Produkte, die als identisch oder ähnlich vermarktet wurden, wies allerdings eine unterschiedliche Zusammensetzung auf. Die Studie wurde die vom Wissenschafts- und Wissensdienst der Kommission durchgeführt. Analysiert wurden fast 1.400 Lebensmittel in 19 EU-Ländern. Die Stichprobe ist jedoch nicht repräsentativ für die große Vielfalt an Lebensmitteln auf dem EU-Markt.

Verändertes Packaging und angepasstes Zutatenverzeichnis

In den meisten Fällen entsprach die Zusammensetzung der Produktaufmachung: Bei 23 Prozent der Produkte waren sowohl die jeweilige Packungsvorderseite als auch die Zusammensetzung identisch; bei 27 Prozent der Produkte wurde die je nach EU-Land unterschiedliche Zusammensetzung durch eine andere Packungsvorderseite signalisiert.

Neun Prozent der Produkte wurden als in der gesamten EU identisch angeboten, wiesen aber unterschiedliche Zusammensetzungen auf: Bei diesen Produkten sah die Packungsvorderseite gleich aus, während die Zusammensetzung nicht identisch war. Weitere 22 Prozent der Produkte wiesen eine ähnliche Aufmachung, jedoch eine unterschiedliche Zusammensetzung auf: Bei diesen Produkten sah die Packungsvorderseite ähnlich aus, während die Zusammensetzung nicht identisch war.

Markenverband: EU-Kommission beweist Absurdität ihrer eigenen Gesetzgebung

Der Markenverband fand klare Worte für die Ergebnisse der Studie: "Es war schon immer das Bestreben von Markenherstellern, ihre Produkte bestmöglich an die Verbraucherpräferenzen anzupassen. Deshalb können und sollen  ganz bewusst manche Produkte auch in Finnland nicht genauso schmecken wie in Portugal. Klar ist aber auch: Mit minderen Qualitäten hat das nichts zu tun und ein angebliches Ost-West-Gefälle hat es nie gegeben", so Christian Köhler, Hauptgeschäftsführer des Markenverbandes. Dies sei aber gerade für die osteuropäischen Staaten im Vorfeld der Europawahlen der wesentliche Grund gewesen, das Verbot von 'Dual Quality' zu fordern.

"Leider hat die EU sich von den Europawahlen treiben lassen und in Form ihrer verfehlten Gesetzgebung mit dem sogenannten Verbot von 'Dual Quality' eine Regelung geschaffen, die in den meisten Fällen dazu führen wird, dass Hersteller nicht mehr auf die tatsächlichen regionalen Wünsche der Verbraucher eingehen können", so Köhler. "Denn auch wenn die EU-Kommission aktuell behauptet, das objektiv legitimierte Rezepturänderungen erlaubt sind, so hat sie doch den wichtigsten Grund für Rezepturabweichungen wieder gestrichen, nämlich die Verbraucherpräferenzen. Damit führt der Weg nicht in regionale Vielfalt, sondern in europäische Einheitsprodukte."

Maßnahmen mit Blick auf Doppelstandards bei der Qualität von Produkten

Zum Hintergrund: Seit Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker 2017 in einer Rede auf die Frage der Doppelstandards bei der Qualität von Produkten eingegangen ist, hat die Europäische Kommission verschiedene Initiativen vorangebracht: Im Rahmen der kürzlich vereinbarten, neu gestalteten Rahmenbedingungen für die Verbraucher wurde zum Beispiel präzisiert, wann Doppelstandards bei der Qualität von Produkten als irreführende Praxis zu betrachten sind. Es wurde zudem eine einheitliche Testmethodik für Lebensmittel eingeführt sowie Leitlinien zur Unterstützung der nationalen Behörden bei der Anwendung der EU-Verbraucher- und -Lebensmittelvorschriften erarbeitet.

Zur Untersuchung geht es hier.



zurück

vg 25.06.2019