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Olaf Peters-Kim ist Gründer der Welect GmbH - Quelle: Welect

Olaf Peters-Kim ist Gründer der Welect GmbH - Quelle: Welect

Digitalmarketing

Die Privacy-First-Welle im Online-Marketing

Die Online-Werbebranche befindet sich in einem starken Umbruch – insbesondere durch den Verlust von Reichweite, Targeting- und Tracking-Möglichkeiten, die abwechselnd gerne mit neuen Vorgaben durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) oder von Seiten der Tech-Giganten Apple oder Google begründet werden. Dabei ist die heutige Lage das Ergebnis diverser und bereits vor 25 Jahren begonnener Prozesse. Ein kurzer Überblick:

  • Nationale bzw. europäische Datenschutz-Verordnungen und Gesetze: Vor der DSGVO gab es längst die Datenschutzrichtlinie 95/46/EG zum Schutz der Privatsphäre von natürlichen Personen bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die 1995 in Kraft getreten ist. In Deutschland gilt zudem seit Ende 2021 das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) – und auch, wenn sich die EU-Staaten noch nicht auf eine finale Version der ePrivacy-Verordnung haben einigen können, so haben auf europäischer Ebene sowohl der Digital Services Act als auch der Digital Markets Act hohe Priorität.
  • Internationales Datenschutzrecht zum Transfer personenbezogener Daten in EU-Ausland – insbesondere die USA: Bereits im Jahr 2000 misstrauten die europäischen Gesetzgeber dem Online-Transfer von personenbezogenen Daten in die USA, daher wurde das Safe-Harbour-Abkommen ins Leben gerufen und 2016 durch das EU-US Privacy Shield ersetzt. Da beide vom europäischen Gerichtshof für ungültig erklärt wurden, warten wir alle auf die dritte Iteration dieses wichtigen Regelwerkes.
  • Einschränkungen durch Browser- und Mobile-Betriebssystem-Hersteller: 2016 ging mit Brave der erste Privacy-First-Browser live, Firefox und Safari folgten mit Third-Party-Cookie-Einschränkungen. Wenn man Apple und dessen CEO über die Jahre verfolgt hat, waren die Identifier-for-Advertisers-(IDFA)-Ankündigungen 2021 für die mobilen Apps keine Überraschung. Mit seinen Privacy-Sandbox-Ankündigungen für den Chrome-Browser und für dessen mobiles Betriebssystem Android folgt Google damit nur dem Rest des Marktes und den Gesetzgebern.

Wie kommuniziert man in diesen Zeiten künftig Werbebotschaften besonders wirkungsvoll und nachhaltig? Den Menschen Werbung aufzudrängen, ist jedenfalls nicht mehr zeitgemäß. Es gilt, das Prinzip des selbstbestimmten Nutzers auf den Werbekonsum im Netz zu übertragen, meint Olaf Peters-Kim, Gründer der Welect GmbH. In seinem Gastbeitrag in markenartikel 6/22 beleuchtet er die Vorteile des Choice-Driven-Advertising. Zur Bestellung geht es hier.

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vg 22.06.2022