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EU-Verordnung

EU-Verordnung: Stromverbrauch von Haushaltsgeräten soll sinken

Quelle: Harry Hautumm/pixelio.de

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Die Europäische Kommission hat neue Vorschriften für Elektrogeräte wie Waschmaschinen, Fernseher und tragbaren Videospielkonsolen angenommen, um deren Energieverbrauch im Standby-Modus zu reduzieren. Damit wird die Ökodesign-Verordnung aus dem Jahr 2008 aktualisiert. Die Änderungen berücksichtigen die technologischen Entwicklungen der vergangenen Jahre und erweitern den Anwendungsbereich der Vorschriften, zum Beispiel auf Produkte mit externer Niederspannungsversorgung wie kleine Netzgeräte (einschließlich WLAN-Router und Modems) oder drahtlose Lautsprecher.

Durch die neuen Vorgaben rechnet die Kommission damit, den Stromverbrauch bis 2030 jährlich um 4 TWh zu reduzieren, das entspricht einer CO2-Einsparung von 1,36 Millionen Tonnen pro Jahr. Zusätzlich profitieren Verbraucher:innen auch von niedrigeren Stromrechnungen: Bis 2030 sollen sie insgesamt 530 Millionen Euro pro Jahr sparen können. Informationen über die Leistungsaufnahme der Geräte im Standby-Modus und die benötigte Zeit, um in diesen Modus zu gelangen, werden für Verbraucher:innen außerdem leichter zugänglich sein.

Nach der Verabschiedung Mitte April soll die neue Verordnung in Kürze im Amtsblatt veröffentlicht werden und 20 Tage später in Kraft treten. Die Hersteller werden dann laut einer Meldung der Europäischen Kommission eine zweijährige Übergangszeit haben, bis die Regeln vollständig gelten. Einige Grenzwerte werden jedoch in zwei Stufen angewandt, wobei die endgültigen Regeln erst nach vier Jahren gelten.
 

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sl 20.04.2023