ANZEIGE

Datenschutz: Meta erleidet Niederlage vor dem EuGH

Meta, der Mutterkonzern von Facebook, darf die Nutzerdaten von WhatsApp, Instagram und Facebook nicht zusammenzuführen, das hat das höchste europäische Gericht, der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden. Das Bundeskartellamt hatte dem US-Unternehmen dieses Vorgehen bereits 2019 untersagt, worauf Meta Klage einreichte. Nun gab der Europäische Gerichtshof in Luxemburg den Bonner Kartellwächtern Recht. 

Facebook sammelt bislang Daten seiner Nutzer, die auch über die Aktivitäten auf der eigenen Plattform hinaus gehen, etwa auf anderen Meta-Netzwerken wie Instagram oder WhatsApp sowie auf Drittseiten, und ordnet diese den jeweiligen Konten zu.

Gegen das Verbot dieses Vorgehens durch das Bundeskartellamt hatte der Konzern Klage am Oberlandesgericht Düsseldorf eingereicht. Die Richter gaben den Fall an den EuGH weiter, um zu klären, ob nationale Kartellämter überhaupt berechtigt sind zu prüfen, ob die Datenverarbeitung mit dem nationalen Datenschutzrecht vereinbar ist. „Eine nationale Wettbewerbsbehörde kann im Rahmen der Prüfung des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung feststellen, dass ein Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vorliegt“, urteilt jetzt der EuGH. „Aufgrund der Pflicht zur loyalen Zusammenarbeit muss sie jedoch jede Entscheidung oder Untersuchung der zuständigen Aufsichtsbehörde gemäß dieser Verordnung berücksichtigen“.

Mehr dazu auf www.new-business.de.

zurück

mak 05.07.2023