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Mittelstand

So läuft die Kooperation von KMU und Start-ups

Quelle: Sven Baehren/Fotolia

Quelle: Sven Baehren/Fotolia

Wie ist es um die Zusammenarbeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und Start-ups bestellt? Dieser Frage geht die Studie Mittelstand meets Startup 2023: Potenziale der Zusammenarbeit des RKW Kompetenzzentrums, Eschborn, nach. Sie  befasst sich mit dem Status und der Ausgestaltung der Zusammenarbeit mit Start-ups aus der Sicht von KMU mit bis zu 500 Beschäftigten. Hierfür wurden 350 Unternehmen aus dem Maschinen- und Fahrzeugbau, der Informations- und Kommunikationstechnologie und aus dem Bereich Chemie und Pharma befragt.

42 Prozent der befragten KMU arbeiten demnach mit einem Start-up zusammen oder haben in der Vergangenheit mit einem Start-up kooperiert. Das entspricht einem leichten Anstieg gegenüber den Vorjahren. Zwischen den Branchen zeigen sich dabei teils erhebliche Unterschiede: 54 Prozent der Unternehmen aus dem Informations- und Kommunikationssektor kooperieren mit Start-ups – und damit deutlich häufiger als Unternehmen aus den anderen befragten Branchen, die auf 43 Prozent (Chemie und Pharma) und 30 Prozent (Maschinen- und Fahrzeugbau) kommen.

14 Prozent der befragten Unternehmen unterhalten Entwicklungspartnerschaften mit Start-ups – also innovationsorientierte Formen der Kooperation. In den Vorjahren lag dieser Anteil noch bei etwa 20 Prozent. Nur 16 Prozent der KMU haben die Zuständigkeit für Start-up-Kooperationen in ihrer Organisation explizit geregelt. Ein sehr großer Anteil – nämlich 88 Prozent – der befragten Unternehmen, die schon einmal mit einem Start-up zusammengearbeitet haben, würden in Zukunft wieder mit einem Start-up kooperieren.

Kontakanbahnung meist über Messen und Empfehlungen

Einschlägige Messen und persönliche Empfehlungen sind jeweils mit über 40 Prozent die beiden wichtigsten Formen der Kontaktanbahnung mit Start-ups. Firmeneigene Inkubator- oder Acceleratorprogramme nehmen mit 3 Prozent bei der Kontakt- und Kooperationsanbahnung nur eine geringe Bedeutung ein.

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vg 04.12.2023