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Foto: AGF Videoforschung

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Marktstandard Bewegtbild

AGF verändert Quotenmessung ab 2024

Die AGF Videoforschung mit Sitz in Frankfurt am Main hat angekündigt, die Standardeinstellung in den Auswertungssystemen vom derzeitigen "Marktstandard TV" auf den "Marktstandard Bewegtbild" ändern. Künftig werden die Leistungswerte für TV nicht nur die klassische TV-Nutzung, sondern auch die 24/7-Livestreamnutzung mit Broadcastbezug abbilden.

"Der Marktstandard Bewegtbild ist die Voraussetzung für die adäquate Abbildung der veränderten Angebots- und Wettbewerbsstruktur, denn die Frage danach, wieviel Leistung über verschiedene Kanäle und Nutzungsarten hinweg in einem bestimmten Zeitraum erzielt wird, gewinnt stetig an Bedeutung", erklärt Kerstin Niederauer-Kopf, Vorsitzende der Geschäftsführung der AGF Videoforschung.

Notwendig hierfür ist die Ausweitung der Grundgesamtheit im AGF-Panel, die derzeit im Marktstandard TV die "Wohnbevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland in Privathaushalten mit mindestens einem Fernsehgerät in Gebrauch und einem deutschsprachigen Haupteinkommensbezieher" umfasst. Da in einer steigenden Anzahl an Haushalten, insbesondere in jüngeren Zielgruppen, kein TV-Gerät genutzt wird, wird die Grundgesamtheit im Marktstandard Bewegtbild um die sogenannten Non-TV-Haushalte erweitert. In diesen Haushalten ist kein Big Screen vorhanden, jedoch mindestens ein Gerät, mit dem Streaming-Content empfangen werden kann, wie etwa PC, Laptop, Tablet oder Smartphone.

Das Potenzial der Grundgesamtheit Bewegtbild umfasst damit ab kommendem Jahr 40,478 Millionen Haushalte mit insgesamt 78,271 Millionen Personen ab drei Jahren. Auf die Grundgesamtheit TV entfallen davon 38,930 Millionen Haushalte mit 75,546 Millionen Personen.

Mehr dazu erfahren Sie auf unserem Schwesterportal new-business.de.

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mak 08.12.2023