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BVDW veranstaltet Netzpolitischen Abend in Berlin

Unter dem Titel 'Innovationen in der digitalen Wirtschaft – Handlungsanforderungen an die Politik?' diskutierten auf dem ersten Netzpolitischen Abend des Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. am 29. Juni 2011 politische Entscheider und Experten der digitalen Wirtschaft über das Verhältnis von Innovationen, Datenschutz und Geschäftsmodellen im Internet. Unter anderem ging es um die richtigen Rahmenbedingungen für die digitale Wirtschaft in einer internationalen Wettbewerbssituation und darum, wie sie in Deutschland und Europa gefördert werden kann. Rund 150 geladene Gäste nahmen an der Veranstaltung im Haus der Bundespressekonferenz teil.

Bei der Frage, wie weit die Eigenverantwortung jedes Einzelnen geht und wie viel gesetzlichen Schutz die Privatsphäre der Nutzer braucht, konnte schon zwischen den Parteivertretern hinweg kein Konsens geschaffen werden. So sagte Hans-Joachim Otto, MdB, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie: "In Deutschland stehen wir vor der entscheidenden Frage, ob wir hektisch versuchen mit nationalen Gesetzen zu regulieren oder ob wir mit vielerlei Instrumenten den Dialog mit der digitalen Wirtschaft aufnehmen. Ein striktes Opt-In-Verfahren würde viele Business-Modelle und die Dynamik im Markt der digitalen Wirtschaft stark beeinträchtigen. Deutschland würde sich dadurch zu weit von anderen Märkten wie der USA oder Asien entfernen. Wir würden die Vielfalt der Qualität im Internet begrenzen, wenn wir die Refinanzierung durch Werbung unnötig einschränken. Es ist sehr deutlich geworden, dass die Selbstregulierung durch die Wirtschaft einer der entscheidenden Punkte ist, die viel effektiver, schneller und praxisnäher ist als alle Bemühungen des Gesetzgebers, weltweite Sachverhalte in einem nationalen Rahmen einfangen zu wollen.“

Dr. Konstantin von Notz, MdB, Innenpolitischer Sprecher und Sprecher für Netzpolitik der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, erklärte: "Der Begriff des Datenschutzes verdeutlicht nicht, wie umfassend die Problematik ist, denn eigentlich geht es nicht nur um Datenmissbrauch, sondern um den Schutz der Privatsphäre vor der Kommerzialisierung intimster Lebensbereiche. Die Menschen müssen eine Wahlmöglichkeit über die Nutzung ihrer Daten für die Aussteuerung von Online-Werbung haben. Der Gesetzgeber ist wirklich gefragt, hier gewisse Grundregeln zu schaffen, um im Sinne eines grünen Liniengesetzes Standards zu schaffen, auch damit die Wirtschaft Rechtssicherheit hat, aber vor allen Dingen die Menschen in ihren Rechten und Bürgerrechten effektiv geschützt werden."


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vg 05.07.2011