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Arbeitsmarkt

Status quo der Vorstandsvergütung

Quelle: Andreas Hermsdorf/pixelio.de

Quelle: Andreas Hermsdorf/pixelio.de

Der Trend sinkender Vorstandsvergütung hielt auch 2021 weiter an. Im SDax ist der Rückgang der Zielgesamtvergütung mit 40 Prozent für Vorstandsvorsitzende (CEO) und elf Prozent für weitere Vorstandsmitglieder (CXO) am höchsten. Auch im Dax und MDax sinken die Zielgesamtvergütungen: Im Dax beträgt der Rückgang etwa elf Prozent, im MDax etwa 20 Prozent. Lediglich im TecDax steigt die Vergütung ebenso wie im Vorjahr an. Hier beträgt der Zuwachs 15 Prozent für Vorstandsvorsitzende, während die Vergütung der weiteren Vorstandsmitglieder nur geringfügig steigt.

Das sind Ergebnisse der Studie Vorstands- und Aufsichtsratsvergütung 2022 der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PwC Deutschland. Die Analyse untersuchte die Vergütung der Organmitglieder im Jahr 2021 der 160 Unternehmen, die zum Stichtag  31. Dezember 2021 in Dax, MDax, SDax und TecDax gelistet waren. Die seit September 2021 veränderte Indexzusammensetzung wurde ebenfalls berücksichtigt.

Erschwerte Vergleichbarkeit durch neue Vergütungsoffenlegung

Die vielleicht wichtigste Änderung zum Vorjahr ergibt sich laut PwC durch die neue Vergütungsoffenlegung im Rahmen des § 162 Aktiengesetz (AktG). Die Regelungen kommen für Geschäftsjahre beginnend ab dem 31. Dezember 2020 verbindlich zum Einsatz. Neben der gewährten Vergütung muss auch die "geschuldete Vergütung nach § 162 AktG" im Vergütungsbericht offengelegt werden. Eine Vergütung gilt als "geschuldet", wenn die Gesellschaft eine rechtlich bestehende Verpflichtung gegenüber dem Organmitglied hat, die fällig ist, aber noch nicht erfüllt wurde. Es handelt sich hierbei also um noch nicht erfüllte rechtliche Verpflichtungen.

Nach § 162 AktG entspricht die "gewährte Vergütung" nunmehr der faktisch zugeflossenen Vergütung, die jedoch auf zwei verschiedene Arten ausgelegt werden kann, weshalb der Vergleich zwischen Unternehmen mit unterschiedlicher Auslegungsart nicht möglich ist. Da die neue Offenlegung erst seit dem Berichtsjahr 2021 greift, kann ein Vergleich mit der Vergütung aus den Vorjahren nicht durchgeführt werden. Ausschließlich die Zielgesamtvergütung kann weiterhin auslegungsübergreifend und mit den Daten der Vorjahre verglichen werden.

Unternehmensgröße und Funktion treiben Vergütungshöhe

Generell sind laut der Meldung Unternehmensgröße und Funktion innerhalb des Organs weiterhin Haupttreiber der Vergütungshöhen in Organen. So verdienen Organmitglieder des Dax mehr als Organmitglieder des MDax oder SDax. Der Median der Zielgesamtvergütung von Vorstandsvorsitzenden im Dax liegt bei etwa 5,52 Millionen Euro und damit deutlich über dem Median weiterer Vorstandsmitglieder im Dax, die im Median etwa 3,1 Millionen Euro verdienen.

Die veränderten Offenlegungspflichten gelten auch für die Aufsichtsratsvergütung. Da die Zielvergütung entfällt, ist ein Vergleich mit den Vorjahren nicht mehr möglich. Grundsätzlich nimmt die Vergütungshöhe für alle Funktionen mit steigendem Index zu. Zudem liegt die Vergütung für Aufsichtsratsvorsitzende, stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende und Prüfungsausschussvorsitzende in allen Indizes über der weiterer Aufsichtsratsmitglieder. Die besondere Rolle des Prüfungsausschusses zeigt sich auch in der Vergütungshöhe. So liegt die Vergütung für Prüfungsausschussvorsitzende in einigen Fällen sogar höher als die der stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden.

Frauen im Vorstand

Auffällig ist laut PwC, dass es weiterhin keine einzige weibliche Vorstandsvorsitzende im Dax gibt. Der Frauenanteil der ganzjährig in ihrer Funktion als weitere Vorstandsmitglieder tätigen Personen ist im Dax und MDax im Vergleich zum letzten Jahr gesunken.

"Erfreulich ist lediglich ein leichter Anstieg des Frauenanteils auf CXO-Ebene im SDax. Die Werte zeigen, dass Frauen in Vorständen börsennotierter Unternehmen noch immer nicht ausreichend vertreten sind," sagt Petra Raspels, Partnerin und Head of People & Organisation bei PwC Deutschland und Europa.

Auch bei den Aufsichtsratsvorsitzenden ist der Anteil der Frauen demnach tendenziell zurückgegangen. Auf der Position des stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden ist der Anteil jedoch größtenteils stabil geblieben und bei den weiteren Aufsichtsratsmitgliedern ist er in allen Indizes leicht gestiegen.
 

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sl 17.10.2022