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Versicherungen

Kartellamt genehmigt Fusion von Barmenia und Gothaer

Fusion im Versicherungsmarkt genehmigt: Das Bundeskartellamt, Bonn, hat die beabsichtigte Zusammenlegung der Geschäftstätigkeiten der Barmenia Versicherungen a.G. (Barmenia) und der Gothaer Versicherungsbank VVaG (Gothaer) in einem Gemeinschaftsunternehmen fusionskontrollrechtlich freigegeben. Barmenia und Gothaer sind die Obergesellschaften der gleichnamigen Versicherungsgruppen. Sie sind im Bereich der Lebensversicherungen, der privaten Krankenversicherungen, der Schadens- und Unfallversicherungen sowie in geringfügigem Umfang im Bereich der Rückversicherungen tätig.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "„Der beabsichtigte Zusammenschluss von Barmenia und Gothaer ist eine der größten Fusionen der letzten Jahre auf den deutschen Versicherungsmärkten. Eine bedenkliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs ist aber nicht zu erwarten. Auf den verschiedenen Versicherungsmärkten gibt es zahlreiche und zum Teil deutlich größere Wettbewerber in Deutschland."

Durch das Zusammenschlussvorhaben steigen Barmenia und Gothaer zu den größeren deutschen Versicherungsunternehmen auf und werden laut Kartellamt zum sechstgrößten Anbieter von privaten Krankenversicherungen hierzulande. Ihre Marktanteile in den verschiedenen Versicherungsmärkten bleiben jedoch auch nach dem Zusammenschluss auf einem wettbewerblich unbedenklichen Niveau, so die Kartellwächter. 

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vg 18.03.2024