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Internet der Dinge: Europäische Kommission leitet Sektoruntersuchung ein

Die Europäische Kommission hat eine Sektoruntersuchung zum Internet der Dinge für verbraucherbezogene Produkte und Dienstleistungen in der Europäischen Union eingeleitet. Dabei werden verbraucherbezogene Produkte und Dienstleistungen untersucht, die mit einem Netzwerk verbunden sind und aus der Ferne, etwa über einen Sprachassistenten oder ein Mobilgerät, gesteuert werden können. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse sollen der EU-Kommission nach eigenenn Angaben helfen, das "Wettbewerbsrecht durch die Kommission in diesem Sektor durchzusetzen".

Die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission Margrethe Vestager erklärte: „Das Internet der Dinge für Verbraucher dürfte in den kommenden Jahren erheblich wachsen und in den Alltag der Menschen in Europa einziehen. Stellen Sie sich vor, Sie hätten einen intelligenten Kühlschrank, der Ihre Einkaufsliste erstellt, und Sie könnten diese Liste einfach auf Ihr intelligentes Gerät laden und die Produkte dann bei einem Geschäft bestellen, das die Lebensmittel bis an ihre Haustür liefern lässt, die sich auf Sprachbefehl automatisch öffnet. Hier tun sich schier unendliche Möglichkeiten auf. Der Erfolg in diesem Bereich dürfte jedoch vom Zugang zu großen Mengen von Nutzerdaten abhängen. Deshalb müssen wir sicherstellen, dass die Marktteilnehmer ihre Kontrolle über diese Daten nicht dazu missbrauchen den Wettbewerb zu verfälschen oder auf andere Weise Wettbewerber vom Markt auszuschließen. Nach Abschluss dieser Sektoruntersuchung werden wir einen besseren Überblick über Arten und mögliche Auswirkungen potenzieller Wettbewerbsprobleme in dieser Branche haben.“

Erstrecken werde sich die Sektoruntersuchung auf Produkte wie am Körper getragene Geräte (z. B. intelligente Uhren oder Fitness-Tracker) sowie intelligente Haushaltsgeräte, etwa Kühlschränke, Waschmaschinen, intelligente Fernsehgeräte, intelligente Lautsprecher oder Beleuchtungssysteme. Im Rahmen der Sektoruntersuchung werden auch Informationen über Dienstleistungen gesammelt, die über intelligente Geräte bereitgestellt werden, z.B. Musik- und Video-Streamingdienste, sowie über die für den Zugang zu diesen Diensten genutzten Sprachassistenten.

Sollte die Kommission nach Analyse der Ergebnisse Wettbewerbsprobleme feststellen, könnte sie konkrete Verfahren einleiten, um die Einhaltung der EU-Vorschriften über wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen bzw. den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung sicherzustellen.



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tor 17.07.2020