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Obsoleszenz: EU-Parlament will Verbrauchern ein Recht auf Reparatur einräumen

Längere Garantiedauer, garantiert erhältliche Ersatzteile und besserer Zugang zu Informationen über Reparatur und Wartung - das Europaparlament will den Verbrauchern ein Recht auf Reparatur einräumen. Die Abgeordneten stimmten am Mittwoch (25.11.) dafür, dass die Reparatur von Geräten – auch finanziell – attraktiver werden und systematisch durchgeführt werden soll. Es gelte, langlebige Produkte zu fördern, die leichter zu reparieren, wiederzuverwenden und zu recyceln sind. Die Wirtschaftsakteure sollten angeregt werden, "die Langlebigkeit von Produkten und Dienstleistungen von der Entwurfsphase bis zum Zeitpunkt ihres Inverkehrbringens oder ihrer Bereitstellung auf dem Binnenmarkt zu berücksichtigen, um eine sichere, nachhaltige, kosteneffiziente und attraktive Auswahl für die Verbraucher sicherzustellen", heißt es.

Die Abgeordneten wollen außerdem mehr Unterstützung für den Gebrauchtwarenmarkt und für nachhaltige Herstellungsverfahren. Gefordert wird auch, dass etwas gegen die Verkürzung der Lebensdauer von Produkten unternommen wird. Bereits zum wiederholten Male verlangt das Parlament ein einheitliches System für Ladegeräte, damit weniger Elektronikabfall entsteht.

Eingeführt werden soll darüber hinaus ein System zur Kennzeichnung von Produkten im Hinblick auf ihre Lebensdauer - zum Beispiel mithilfe von Verbrauchszählern und eindeutigen Angaben zur geschätzten Lebensdauer von Produkten. Die Rede ist von "vorvertraglichen Informationen über die geschätzte Lebensdauer (ausgedrückt in Jahren und/oder Nutzungszyklen und vor dem Inverkehrbringen des Produkts anhand einer objektiven und standardisierten Methodik auf der Grundlage von – neben anderen Faktoren – realen Nutzungsbedingungen und Unterschieden in Bezug auf die Intensität der Nutzung und natürliche Faktoren zu ermitteln) und die Reparierbarkeit eines Produkts". Es gelte, "eine obligatorische Kennzeichnung zu entwickeln und einzuführen, um den Verbrauchern zum Zeitpunkt des Kaufs klare, sofort sichtbare und leicht verständliche Informationen über die geschätzte Lebensdauer und Reparierbarkeit eines Produkts zu geben". Dieser Kennzeichnungssystem soll "unter Einbeziehung aller einschlägigen Interessenträger entwickelt werden".

Damit komme man auch den Wünschen der Verbraucher entgegen. Einer Eurobarometer-Umfrage zufolge würden 77 Prozent der Unionsbürger ihre Geräte lieber reparieren lassen, als sie zu ersetzen. 79 Prozent der Befragten sind zudem der Meinung, dass die Hersteller gesetzlich verpflichtet werden sollten, die Reparatur digitaler Geräte bzw. den Austausch ihrer Einzelteile zu ermöglichen.

Hindernisse für Reparatur, Weiterverkauf und Wiederverwendung beseitigen

Das EU-Parlament fordert unter anderem mehr Nachhaltigkeit bei der Vergabe öffentlichen öffentlicher Aufträge sowie verantwortungsvolle Vermarktung und Werbung. Wenn zum Beispiel mit umweltfreundlichen Eigenschaften geworben wird, sollte es gemeinsame Kriterien für die Untermauerung dieser Behauptungen geben – ähnlich wie bei der Vergabe von Umweltzertifizierungen. In der Entschließung wird auch gefordert, dass dem EU-Umweltzeichen mehr Bedeutung beigemessen wird. Das soll einerseits dazu beitragen, dass es von der Industrie stärker genutzt wird, und andererseits das Bewusstsein der Verbraucher schärfen.

Nicht zuletzt schlägt das Parlament neue Regeln für die Abfallbewirtschaftung vor, und es will rechtliche Hindernisse beseitigen, die Reparatur, Weiterverkauf und Wiederverwendung im Wege stehen. Das soll auch den Markt für Sekundärrohstoffe – also Rohstoffe, die durch Recycling gewonnen werden – stärken.

Den Text des Entwurfs finden Sie hier.



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vg 26.11.2020