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Unterstützungsleistungen für Kosmetikinstitute: Anpassungen der Regeln erforderlich

Der zweite Lockdown trifft viele Branchen hart. Auch die professionelle Dienstleistungskosmetik ist betroffen. Die Schönheits- und Wellness-Institute der Kosmetikerinnen mussten in den meisten Bundesländern zum 2. November schließen. Der VCP - Verband Cosmetic Professional warnt nun vor den Folgen und wendet sich in einem Schreiben direkt an Wirtschaftsminister Peter Altmaier. Der Verband aus Berlin, der die Hersteller der professionellen Dienstleistungskosmetik in Deutschland repräsentiert, die die knapp 50.000 Kosmetikerinnen beliefern, sagt, das Wasser stehe vielen Kosmetikerinnen "Unterkante Oberlippe". Und das schlage letztlich komplett auf die Lieferanten durch. "Da helfen dann auch keine November- und Dezemberhilfen mehr - wenn sie denn überhaupt kommen", sagen Dr. Helmut Drees (Vorsitzender VCP) und Martin Ruppmann (Leitung VCP-Geschäftsstelle/Geschäftsführer VKE-Kosmetikverband).

Es gebe bei der Beantragung der genannten Unterstützungsleistungen für Kosmetikinstitute und Nagelstudios erhebliche Irritationen. Knackpunkt sei die Definition des Begriffes 'Mischbetriebe'. Die Antragsteller würden oftmals auf "unüberwindbare Hürden" stoßen, "weil die Regelungen inkonsistent und somit auf Kosmetikinstitute angeblich nicht anwendbar sind, sprich die Anträge also erst gar nicht gestellt oder abgelehnt werden", heißt es in dem Schreiben an den Minister.

Der Verkauf im Kosmetikinstitut sei zum Beispiel nicht von der Dienstleistung zu trennen. Daher können der Produktumsatz nicht als eigene wirtschaftliche Tätigkeit betrachtet werden und sich negativ auf die Auszahlung von Unterstützungsgeldern auswirken, so der VCP. Man brauche "eine sehr schnellen Klarstellung und Anpassung, um einen kurzfristigen Start der Auszahlung hinzubekommen", so Drees und Ruppmann. "Für viele Unternehmen der professionellen Kosmetik geht es jetzt ums Überleben."



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vg 11.12.2020