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ZEW-Präsident zur Abweisung der Klage gegen Facebook und zum Digital Markets Act

In den USA ist eine Klage gegen Facebook gescheitert. Die US-Handelsbehörde wollte eine Zerschlagung des Konzerns und eine Abspaltung von WhatsApp und Instagram erreichen. Die Federal Trade Commission sowie 40 Bundesstaaten hatten Facebook vorgeworfen, eine Monopolstellung im Markt für soziale Netzwerke zu haben, und wollten durchsetzen, dass Mark Zuckerberg die Bild- und Video-Plattform und der Messenger-Dienst verkauft. Ein US-Bundesrichter lehnte dies nun ab, da die Kläger diese Monopolstellung nicht hätten belegen könnenn.

Prof. Achim Wambach, Ph.D., Präsident des ZEW Mannheim und Mitglied der Monopolkommission, sieht das Urteil als einen Rückschlag für die amerikanischen Behörden.

"Die Kritik des Gerichts, die Behörden hätten nicht belegt, dass Facebook ein Monopol im Markt für soziale Netzwerke habe, wirft zum einen ein ungünstiges Licht auf die Vorbereitung dieser Klage. Sie zeigt aber auch, wie schwer es ist, in der digitalen Welt zur Bestimmung von Marktmacht die Märkte sauber voneinander abzugrenzen", sagt Wambach.

Die Europäische Union sei daher mit ihrem Vorschlag zu einem Digital Marktes Act (DMA) einen eigenen Weg gegangen.

"Der Adressat des DMA sind sogenannte Gatekeeper, die über qualitative Kriterien wie eine bestimmte Nutzerzahl definiert sind. Damit entfällt die Notwendigkeit, eine marktbeherrschende Stellung nachweisen zu müssen", so Wambach. "Diesen Gatekeepern werden Verhaltenspflichten wie eine bessere Datenportabilität, die Erleichterung der Interoperabilität sowie ein Verbot der Selbstbevorzugung aufgelegt. Dieser Weg der Regulierung der großen Digitalunternehmen ist auch Konsequenz davon, dass sich die Wettbewerbsverfahren gegen die großen Plattformen in Europa sehr lange hinziehen und nur eingeschränkt erfolgreich sind. Diese Erfahrung machen jetzt auch die amerikanischen Behörden."



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vg 29.06.2021