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Untersuchung: Cookie-Banner häufig rechtswidrig


Laut einer Untersuchung der Verbraucherzentralen verstoßen zehn Prozent der Cookie-Banner eindeutig gegen die Vorgaben des Telemediengesetzes (TMG) und der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Teils waren „Durch Weitersurfen akzeptieren Sie alle Cookies“-Banner geschaltet, teils Einstellungen schon vorangekreuzt. Manchmal war gar kein Banner vorhanden, obwohl Daten gespeichert wurden. Wegen der Verstöße haben die Verbraucherschützer knapp 100 Abmahnungen verschickt und 66 Unterlassungserklärungen erwirkt.

Bei der Aktion wurden insgesamt 949 Webseiten aus unterschiedlichen Branchen wie Reise, Lebensmittel-Lieferdienste oder Versicherungen untersucht. Neben den eindeutig rechtswidrigen Bannern gab es zudem viele Banner, die sich in einer rechtlichen Grauzone bewegen: Die Banner wirkten laut der Verbraucherzentralen auf den ersten Blick zulässig, versuchten aber durch Tricks, die Entscheidung der Seitennutzer zu lenken.

98 Abmahnungen haben die Verbraucherschützer wegen klarer Verstöße gegen das TMG und die DSGVO verschickt. In zwei Drittel der Fälle haben die Unternehmen inzwischen eine Unterlassungserklärung abgegeben. Zu den verklagten Unternehmen gehören der Essens-Lieferdienst Lieferando, der Online-Musikdienst Napster oder der Fitness-Studiobetreiber AI Management GmbH („AI Fitness“).


 



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tor 17.09.2021