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Digital Services Act: Mehr Transparenz, weniger Fakes, stärkere Verantwortung

Der Rat der Europäischen Union hat heute, 25.11., eine Einigung über eine allgemeine Ausrichtung zum Legislativpaket für digitale Dienste erzielt und seine Verhandlungsposition bei zwei wichtigen Digital-Gesetzen festgelegt. Das von der Europäischen Kommission am 15. Dezember 2020 vorgelegte Gesetzespaket umfasst Vorschläge für ein Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA) und für ein Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA).

Staatssekretärin Claudia Dörr-Voß sagt: "Beide Digital-Dossiers bedeuten einen zentralen Fortschritt für den EU-Binnenmarkt. So sorgt das Gesetz für digitale Märkte für harmonisierte Regeln im Umgang mit großen Plattformunternehmen und er- möglicht so mehr Wettbewerb, Innovation und Fairness und das kommt letztlich auch dem Verbraucher zugute. Mit dem zweiten Dossier, dem Gesetz für digitale Dienste entsteht ein moderner Rechtsrahmen für Online-Vermittlungsdienste und damit einheitliche horizontale Regeln für ein sicheres, vorhersehbares und vertrauenswürdiges Online-Umfeld. Ich begrüße es daher sehr, dass dies von allen Mitgliedstaaten unterstützt und über die allgemeine Ausrichtung für beide Legislativvorhaben – das Gesetz über digitale Märkte und das Gesetz über digitale Dienste – entschieden haben und somit der Weg frei ist für die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament und der EU-Kommission."

Ziel aller Beteiligten sei es, die Gesetzgebungsvorhaben schnellstmöglich, idealerweise bereits im Frühjahr 2022 unter französischer Ratspräsidentschaft abzuschließen.

Die geschäftsführende Bundejustiz- und Bundesverbraucherschutzministerin Christine Lambrecht nennt den Beschluss der Allgemeinen Ausrichtung des Digital Services Act im Wettbewerbsfähigkeitsrat "wegweisend".

"Mit dem Digital Services Act (DSA) wird der Rechtsrahmen für Online-Plattformen an das digitale Zeitalter angepasst. Mit verbindlichen europaweiten Regeln werden wir Hass und Hetze sowie weiteren illegalen Inhalten im Netz konsequent einen Riegel vorschieben. Zudem verbessern wir den Verbraucherschutz auf Online-Plattformen deutlich", so Lambrecht. "Wir haben uns erfolgreich dafür eingesetzt, dass manipulative Design-Praktiken von Online-Marktplätzen - sogenannte 'dark patterns' -, die Verbraucherinnen und Verbraucher etwa zu einer Kaufentscheidung drängen sollen, künftig verboten sind. Auch verpflichten wir Amazon & Co. zu mehr Transparenz und Verantwortung für Angebote auf ihren Plattformen: Künftig muss klar sein, an wen sich Verbraucherinnen und Verbraucher bei Mangelware und Fake-Produkten wenden können."

Sehr große Plattformen müssen Nutzerinnen und Nutzern künftig mehr Einfluss dabei einräumen, was ihnen angezeigt wird, so Lambrecht. Für Empfehlungssysteme müssen sie mindestens eine Option anbieten, die nicht auf Profiling der Nutzerdaten basiert, erlärt die Ministerin.

"Auch für Online-Werbung gibt es künftig höhere Transparenzanforderungen: Nutzerinnen und Nutzer müssen Informationen darüber erhalten, warum ihnen eine bestimmte Werbung angezeigt wird."

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vg 25.11.2021