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Digital Services Act

Großteil gefährlicher Fälschungen entfällt auf Online-Verkäufe

Laut „Dangerous Fakes“, einem gemeinsam von der OECD und dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) vorgelegtem Bericht, sind gefälschte Waren grundsätzlich mit Gefahren für Verbraucher verbunden. Sie bergen laut Report Gesundheits-, Sicherheits- oder Umweltrisiken. Für Produkte jeglicher Art (inkl. Arzneimittel und Autoersatzteile) sei der Onlinehandel die bevorzugte Vertriebsmethode für Fälschungshändler.

Christian Köhler, Hauptgeschäftsführer des Markenverbandes, sagt dazu: „Deutschland ist mit 47 Prozent der weltweit beschlagnahmten gefährlichen gefälschten Waren, die für die EU bestimmt waren, 'wichtigstes' Bestimmungsland. Ein sicheres Internet gibt es nur, wenn die Verbraucher endlich vor dem Onlinekauf gefälschter Produkte wirksam geschützt werden. Die EU muss daher über die bisher vorgelegten Maßnahmen hinausgehen und endlich Sorgfaltspflichten für Onlinemarktplätze jeder Art und Größenordnung einführen. Um Fälschungsverkäufe über Onlineplattformen deutlich zu reduzieren, darf es bei der derzeit stattfindenden Ausgestaltung des Digital Services Act kein Zögern mehr geben. “
 
Im Hinblick auf ein sicheres Internet für die Verbraucher fordert der Markenverband, dass alle gesetzlichen Maßnahmen der EU auch tatsächlich den Handlungsspielraum von Onlinefälschungsverkäufern so eng wie möglich machen. Für den im Trilog befindlichen Digital Services Act, kurz DSA, seien folgende Lösungsansätze zu verankern, so der Markenverband:

1. Die dringend notwendigen Sorgfaltspflichten in Bezug auf illegale Produkte müssen für alle Onlinehandelsplattformen gelten, also für Interaktions-, Transaktions-, oder Spieleplattformen.
2. Konsumenten sind schutzlos, falls kleine Plattformen nicht im gleichen Maße Vorkehrungen treffen müssen, da Fälscher dann auf diese ausweichen und ihre illegalen Produkte anbieten.
3. Verbraucher müssen sich auf allen Onlineplattformen, über die Fälschungskäufe stattfinden können, auf die angegebene Identität der Händler verlassen können.
4. Es muss sichergestellt sein, dass einmal identifizierte und gelöschte Fälschungen nicht wieder hochgeladen und angeboten werden können.

 

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tor 22.03.2022