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Quelle: Nyul/Fotolia

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Green Deal

EU will für mehr Nachhaltigkeit von Produkten sorgen und Greenwashing verhindern

Verbraucher in der EU sollen künftig besser über die Nachhaltigkeit von Produkten informiert und vor Greenwashing geschützt werden. Dazu hat die EU-Kommission gestern (30.3.2022) Vorschläge für eine „Sustainable Products Initiative“ (SPI) sowie einen Vorschlag für eine EU-Strategie für nachhaltige Textilien vorgelegt. Demnach sollen Produkte auf dem EU-Markt zudem während ihres gesamten Lebenszyklus haltbarer werden bzw. repariert, wiederverwendet oder recycelt werden können. Die bislang geltende Ökodesign-Richtlinie macht nur für eine kleine Anzahl an Produkten Vorgaben zur Reparierbarkeit und Langlebigkeit, zum Beispiel für Waschmaschinen, Kühlschränke, TV-Geräte, Beleuchtung und Motoren. Künftig sollen auch Textilien, Möbel, Stahl, Zement und Chemikalien vom Ökodesign umfasst werden. Insbesondere Textilien, die im EU-Binnenmarkt verkauft werden, sollen künftig strengere Anforderungen an nachhaltige Produktion, Haltbarkeit und Kreislauffähigkeit erfüllen.

Wie im Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft angekündigt, hat die Kommission dabei neue Vorschriften vorgeschlagen, um fast alle physischen Waren auf dem EU-Markt während ihres gesamten Lebenszyklus, vom Entwurf über den täglichen Gebrauch bis hin zur Entsorgung oder Umnutzung, umweltfreundlicher, kreislauffähiger und energieeffizienter zu machen. Die Vorgaben aus der Verordnung sollen zukünftig zu längerer Haltbarkeit, Austauschbarkeit von Einzelteilen und zu mehr Reparierbarkeit führen. Außerdem wird der Einsatz von Rezyklaten und damit das Recycling insgesamt gestärkt. So konkret waren die Vorgaben der Ökodesign-Richtlinie bislang nicht. Die Kommission legte auch eine neue Strategie vor, damit Textilien haltbarer werden bzw. repariert, wiederverwendet oder recycelt werden können, um Fast Fashion, Textilabfälle und die Vernichtung unverkaufter Textilien anzugehen und sicherzustellen, dass bei der Herstellung von Textilien die sozialen Rechte uneingeschränkt gewahrt werden.

Auch hat die Kommission einen Arbeitsplan für Ökodesign und die Energieverbrauchskennzeichnung 2022–2024 angenommen, um neue energieverbrauchsrelevante Produkte zu erfassen, die Ziele für bereits regulierte Produkte anzupassen bzw. höher zu stecken. Dabei handelt es sich um eine Übergangsmaßnahme, bis die neue Verordnung in Kraft tritt. Das Arbeitsprogramm betrifft hauptsächlich Verbraucherelektronik (Smartphones, Tablets, Photovoltaikanlagen), weil das Abfallaufkommen in diesem Bereich am schnellsten wächst.

"Es ist höchste Zeit, dass wir das Modell der Wegwerfgesellschaft ad acta legen, das für unseren Planeten, unsere Gesundheit und unsere Wirtschaft so schädlich ist. Die heute vorgelegten Vorschläge stellen sicher, dass in Europa nur die nachhaltigsten Produkte angeboten werden", so Exekutiv-Vizepräsident Frans Timmermans. "So können Verbraucherinnen und Verbraucher ihren Energieverbrauch senken und kaputte Produkte reparieren lassen, anstatt sie zu ersetzen."

Im Vorschlag für eine Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte geht es um die Produktgestaltung, die für bis zu 80 Prozent der Umweltauswirkungen eines Produkts während seines Lebenszyklus maßgeblich ist. Darin sind neue Anforderungen vorgesehen, damit Produkte nachhaltiger und zuverlässiger sind sowie wiederverwendet, nachgerüstet und repariert, leichter gewartet, aufgearbeitet oder recycelt werden können und energie- und ressourceneffizient gestaltet werden. Zudem sorgen produktspezifische Informationsanforderungen dafür, dass die Umweltauswirkungen klar erkennbar sind. Alle unter die Verordnung fallenden Produkte werden digitale Produktpässe haben. So können Produkte leichter repariert oder recycelt und bedenkliche Stoffe einfacher entlang der Lieferkette zurückverfolgt werden. Außerdem kann eine Kennzeichnung eingeführt werden. Der Vorschlag enthält auch Maßnahmen, um die Vernichtung unverkaufter Verbraucherprodukte zu beenden, sowie zur Ausweitung der umweltorientierten öffentlichen Auftragsvergabe und zur Schaffung von Anreizen für nachhaltige Produkte.

Mit dem nun vorgelegten Vorschlag wird der bestehende Ökodesign-Rahmen in zweifacher Hinsicht erweitert. Erstens soll der Rahmen ein möglichst breites Spektrum von Produkten abdecken, und zweitens soll der Geltungsbereich der Anforderungen, die Produkte erfüllen müssen, ausgeweitet werden. So sind nun nicht nur Mindestkriterien für die Energieeffizienz festgelegt, sondern auch für die Kreislaufwirtschaft und eine allgemeine Verringerung des Umwelt- und Klimafußabdrucks von Produkten.

Verbraucherstaatssekretärin Christiane Rohleder: "Nachhaltige Produkte sollen in Zukunft der Standard in der EU sein. Ressourcen sind endlich. Daher müssen Produkte langlebiger und besser reparierbar werden. (...) Der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine macht das Einsparen von Ressourcen und Energie noch dringlicher. Daher unterstützen wir, die von der EU-Kommission vorgeschlagenen hohen Anforderungen an das Ökodesign. Wichtig ist, dass künftig die EU-Vorgaben auch für Produkte mit großen Märkten wie Textilien oder Möbel gelten sollen. (...) Mit der Textilstrategie können wir hoffentlich einige Irrwege der Bekleidungsindustrie beenden. Gerade Kleidung wird häufig nicht nachhaltig und auf Kosten von Umwelt oder Menschenrechten produziert. Wenn wir für den EU-Binnenmarkt verbindliche Qualitätsanforderungen für alle Textilien vorschreiben, dann wird das auch die globalen Produktionsbedingungen im Textilsektor verbessern."

Die Entwürfe für die Sustainable Products Initiative (SPI) und die Textilstrategie werden nun zwischen den EU-Mitgliedsstaaten sowie im EU-Parlament beraten. Anschließend werden sie im Trilogverfahren behandelt, bevor die EU-Kommission sie veröffentlichen kann.

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vg 31.03.2022