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Bonität

Kartellamt leitet Untersuchung zum Scoring beim Online-Shopping ein

Das Bundeskartellamt, Bonn, hat eine verbraucherrechtliche Sektoruntersuchung zum Scoring beim Online-Shopping eingeleitet. Hierbei geht es um die Vorgehensweisen von Händlern zur Überprüfung der Bonität, das heißt der Zahlungsfähigkeit von Verbraucher:innen beim Online-Shopping. Bonitätsprüfungen dienen der Risikominimierung und sollen Vertragspartnern Aufschluss darüber geben, ob eine Person ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann. Grundlage für Bonitätsprüfungen bilden dabei häufig individuelle Score-Werte, die von Wirtschaftsauskunfteien unter Berücksichtigung personenbezogener Daten ermittelt werden und ausdrücken, mit welcher Wahrscheinlichkeit eine Käuferin oder ein Käufer die Rechnung bezahlen wird. Die Durchführung von Bonitätsprüfungen ist an enge datenschutzrechtliche Voraussetzungen, wie z. B. eine freiwillige Einwilligung der betroffenen Person, in die Datenverarbeitung geknüpft.

Die Praxis bei der Bestellung von Waren über den Online-Handel ist diesbezüglich uneinheitlich und in vielen Fällen für Verbraucher:innen nicht ohne Weiteres nachvollziehbar. Transparenz- und Einwilligungsdefizite könnten Verbraucherrechtsverstöße auslösen.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern ist nicht bewusst, dass ihre Bonität beim Online-Shopping unter Zuhilfenahme sogenannter Score-Werte geprüft wird, vor allem beim beliebten 'Kauf auf Rechnung'. In unserer Sektoruntersuchung werden wir untersuchen, ob und in welcher Form die Online-Händler hierüber informieren, wie die Prüfungen ablaufen und welche Kriterien der Bonitätsprüfung eigentlich zugrunde liegen. Dabei beziehen wir Unternehmen ein, die für das Scoring relevant sein könnten, zum Beispiel auch Wirtschaftsauskunfteien, die mit der Erstellung von Score-Werten einen wesentlichen Faktor für die Bonitätsprüfungen an die Online-Händler zuliefern."

Nch Vorgesprächen mit Expert:innen und Interessenvertretungen will das Bundeskartellamt schriftliche Befragungen von rund 50 ausgewählten Online-Händlern und großen Wirtschaftsauskunfteien durchführen. Die Ergebnisse der Sektoruntersuchung werden nach Abschluss der Ermittlungen in einem Bericht veröffentlicht.

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vg 31.03.2022