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Verbandsklagen

Verbraucherschutzverbände können gegen Facebook & Co. klagen

Verbraucherschutzverbände können gegen die Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten Verbandsklagen erheben. Solche Klagen können unabhängig von der konkreten Verletzung des Rechts einer betroffenen Person auf den Schutz ihrer Daten und ohne entsprechenden Auftrag erhoben werden. Das hat der Gerichtshof der Europäischen Union, Luxemburg, entschieden.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. Berlin, hatte gegen Meta Platforms Ireland eine Unterlassungsklage erhoben, weil der Facebook-Mutterkonzern seinen Nutzern kostenlose Spiele von Drittanbietern zugänglich gemacht habe und dabei gegen die Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten verstoßen habe. Der Bundesgerichtshof hielt die Klage des Bundesverbands für begründet, hegte aber Zweifel an ihrer Zulässigkeit. Er stellt u.a. die Frage, ob einem Verband zur Wahrung von Verbraucherinteressen wie dem Bundesverband seit dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) noch die Befugnis zustehe, wegen Verstößen gegen diese Verordnung unabhängig von der konkreten Verletzung von Rechten einzelner betroffener Personen und ohne deren Auftrag im Wege einer Klage vor den Zivilgerichten vorzugehen.

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat nun bejaht, dass Verbraucherschutzverbände bei Verletzungen des Datenschutzes Verbandsklagen erheben können. Ein entsprechender Auftrag eines Nutzers ist nicht notwendig.

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vg 28.04.2022